Was tun bei Verdacht auf Gewalt an Kindern und Jungendlichen
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt kann nur funktionieren, wenn wir alle den Mut haben hinzuschauen und einzugreifen, wenn Kinder und Jugendliche Hilfe brauchen. Wichtig ist, dass Bezugspersonen, Lehrpersonen, Verwandte, Nachbar*innen, Freund*innen aktiv werden und Hilfe anbieten.
Dennoch gilt: Wer schnell helfen will, muss langsam und gut überlegt handeln. Es sollte nichts überstürzt werden und gemeinsam mit anderen können weitere Schritte überlegt werden. Ebenso können Facheinrichtungen gute Unterstützung bieten.
Bei einem konkreten und glaubhaften Verdacht einer Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen kann sich jede Person – auch anonym – an die Kinder-und Jugendhilfe der zuständigen Bezirkshauptmannschaft/Bezirksverwaltungsbehörde (Wohnort des Kindes) wenden.