Rechtliche Informationen
Die Österreichischen Gewaltschutzgesetze bieten von Gewalt betroffenen Personen Schutz.
Die Gesetze bieten sowohl polizeilichen und zivilrechtlichen Schutz, enthalten aber auch strafrechtliche Maßnahmen sowie Opferrechte. In Österreich erhält jede Person Schutz vor Gewalt, unabhängig von ihrer Herkunft und Staatsbürgerschaft.
Was ist in Österreich verboten?
Im Strafgesetzbuch sind die unterschiedlichen Gewalttaten wie beispielsweise Körperverletzung, Nötigung, Gefährliche Drohung, Beharrliche Verfolgung, Vergewaltigung usw. angeführt. Diese Delikte sind in Österreich unter Strafe gestellt.
Gewaltdelikte sind sogenannte Offizialdelikte, das bedeutet, dass sie vom Staat angeklagt und verfolgt werden, sobald die Behörden (Polizei, Gericht) davon erfahren. Die Zustimmung des Opfers ist dafür nicht erforderlich.
Was ist ein Betretungs- und Annäherungsverbot?
Die Polizei kann ein Betretungs- und Annäherungsverbot aussprechen. Wenn die Polizei feststellt, dass Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person in ihrem Wohnbereich gefährdet sind oder ein zukünftiger Angriff droht, muss sie die gefährdeten Personen schützen und die Person, von der die Gefahr ausgeht, für vierzehn Tage aus dem Wohnraum verweisen und die Annäherung an das Opfer im Umkreis von 100 Metern in diesem Zeitraum verbieten. Allerdings ist es immer die Entscheidung der Exekutive, ob ein Betretungs- und Annäherungsverbot auszusprechen ist.
Was passiert, wenn ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde?
Opfer werden vom Gewaltschutzzentrum kontaktiert und können hier kostenlose Beratung und Begleitung in Anspruch nehmen. Die Täter*innen müssen eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung im Ausmaß von sechs Stunden absolvieren. Sie müssen sich dafür an die durchführende Einrichtung wenden (in Tirol: Psychosozialer Pflegedienst Tirol – PSP).
Wie lange gilt ein Betretungs- und Annäherungsverbot?
Das Betretungs- und Annäherungsverbot gilt 2 Wochen. Wenn auch danach noch Schutz notwendig ist und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können Sie einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen.
Was passiert, wenn das Betretungsverbot missachtet wird?
Wenn die weggewiesene Person trotz Betretungsverbots zur Wohnung oder deren Umgebung kommt, sollten Sie sofort die Polizei rufen. Die Missachtung des Betretungsverbotes ist strafbar.
Was ist eine einstweilige Verfügung?
Mit einer einstweiligen Verfügung wird der Schutz des Betretungs- und Annäherungsverbots verlängert. Diese ist über das Gewaltschutzzentrum zu beantragen und beim Bezirksgericht Ihres Wohnsitzes einzubringen. Eine einstweilige Verfügung kann auch bei Stalking beantragt werden, um dem Stalker den Kontakt zu verbieten.
Gibt es eine einstweilige Verfügung auch für Kinder?
Auch für Kinder, die entweder direkt Gewalt erleben oder diese indirekt miterleben, kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Beantragt werden kann die einstweilige Verfügung von dem jeweils anderen Elternteil bzw. von der Kinder- und Jugendhilfe.
Welche Rechte haben Opfer?
Opfer von strafbaren Handlungen haben im Strafverfahren bestimmte Rechte, die in der Strafprozessordnung festgelegt sind.
Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf
- Information über das Verfahren
- Information über die Entlassung von dem*r Gefährder*in aus der Untersuchungshaft
- Akteneinsicht
- schonende Vernehmung und respektvolle Behandlung
- Beteiligung und Mitwirkung im Verfahren
- Schadenersatz und Schmerzengeld
- Prozessbegleitung
Wo kann man anzeigen?
Eine Anzeige kann man bei jeder Polizeidienststelle, bei Gericht oder direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft machen.
Wer kann und wer muss anzeigen?
Als Privatperson ist man berechtigt, aber nicht verpflichtet eine Anzeige zu erstatten.
Für bestimmte Berufsgruppen besteht allerdings Anzeigepflicht, wenn ihnen der Verdacht einer Straftat bekannt wird.
Was bedeutet Prozessbegleitung?
Opfer von Gewalttaten haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf kostenlose Prozessbegleitung. Es gibt psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.
Dazu gehört die Begleitung zur Anzeigenerstattung bei der Polizei, die Information über den Verfahrensablauf, die Beratung und Vertretung durch eine*n Rechtsanwält*in während des Verfahrens sowie die Begleitung zu Gerichtsverhandlungen.
Weitere rechtliche Informationen finden Sie auf der Seite des Bundeskanzleramtes.
Sie können Sich bei rechtlichen Fragen aber auch an das Gewaltschutzzentrum Tirol oder eine andere Beratungs- und Hilfseinrichtung wenden.