Antidiskriminierung
Erklärung in Gebärdensprache
Ziele
Das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz verbietet eine Diskriminierung aufgrund von
- Geschlecht
- ethnischer Zugehörigkeit
- Religion
- Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- sexueller Orientierung
Das Verbot der Diskriminierung und Belästigung gilt für Organe des Landes oder einer Gemeinde im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern.
Diskriminierung ist jede sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Belästigung ist eine Form der Diskriminierung.