Arbeit und Beschäftigung
Gesetzliche Grundlagen
Artikel 27: UN-Behindertenrechtskonvention
Behinderteneinstellungsgesetz - BEinstG
Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz - G-GlBG 2005
Landes-Gleichbehandlungsgesetz - L-GlBG 2005
- Die Gemeinde kennt das in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) definierte Recht auf Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und die damit festgelegten Verpflichtungen
- Die Gemeinde kennt die Bestimmungen des Bundes-Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) und die darin enthaltene Verpflichtung, ab 25 oder mehr Dienstnehmer*innen auf je 25 Dienstnehmer mindestens eine begünstigt behinderte Person einzustellen
- Die Gemeinde kennt die Bestimmungen des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes bzw. des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Landes-Gleichbehandlungsgesetz - L-GlBG 2005
Teilqualifikation/Lehre in verlängerter Lehrzeit (oesterreich.gv.at)
Projekt mittendrin (arbas.at)
Mittendrin – Elternverein Vianova (vianova-austria.at)
Technische Assistenz (arbas.at)
Behindertenvertrauensperson | Arbeiterkammer
- Die Gemeinde fördert die Beschäftigung von Mitarbeiter*innen mit Behinderungen und erfüllt als Mindestziel die Beschäftigungspflicht gemäß BEinstG
- Die Gemeinde kennt die für Gemeinden gültigen und in den § 37 und 38 des Landes-Gleichbehandlungsgesetz definierten Förderungsgebote und besonderen Fördermaßnahmen für Dienst- und Ausbildungsverhältnissen von Menschen mit Behinderungen
- Die Gemeinde spricht bei Stellenausschreibungen gezielt auch Menschen mit Behinderungen an und/oder schafft spezifische wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten
- Die Gemeinde bietet Lehrplätze für Jugendliche mit Behinderungen an und kennt auch die Möglichkeiten einer verlängerten Lehre und Lehre mit Teilqualifizierung
- Die Gemeinde arbeitet mit regionalen Beschäftigungs- und Berufsvorbereitungsprojekten zusammen und bietet Praktikumsplätze und Jobtrainings an
- Die Gemeinde bietet auch Menschen mit erhöhten Unterstützungsbedarf eine bezahlte und sinnstiftende Arbeitsmöglichkeit
- Die Gemeinde berücksichtigt bei der Ausschreibung von externen Dienstleistungen und den Einkauf von Produkten gemeinnützige, integrative Beschäftigungsprojekte für Menschen mit Behinderungen
- Die Gemeinde kennt die Möglichkeiten für die Schaffung von bedarfsgerechten und barrierefreien Arbeitsplätzen
- Die Gemeinde klärt im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch sonstige Betriebe in der Gemeinde über die Möglichkeiten und Vorteile der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf
- Die Gemeinde kennt die Voraussetzungen zur Wahl einer Behindertenvertrauensperson gemäß § 22a Behinderteneinstellungsgesetz
- Die Gemeinde schützt Gemeindebedienstete vor Diskriminierungen am Arbeitsplatz
Unterstützungsangebote und finanzielle Förderungen
NEBA Betriebsservice Tirol
NEBA Angebote-Tirol
sehensWert Projektbeschreibung – BSVT - ÖZIV SUPPORT Tirol Coaching - Beratungsstelle für Gehörlose | Jobcoaching - KommBi - Bildungs - und Kommunikationszentrum Innsbruck
Förderungen (sozialministeriumservice.at)
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen (ams.at)
Abgaben- und Steuervorteile für Unternehmen (sozialministeriumservice.at)
Richtlinie-Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
Arbeit und Ausbildung (sozialministeriumservice.at)
Tiroler Teilhabegesetz – TTHG
- Die Gemeinde kennt und nutzt das Angebot des NEBA Betriebsservices als Fachberatungsstelle für Betriebe zum Thema Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
- Die Gemeinde kennt die Angebote der NEBA-Unterstützungs- und Beratungsangebote (Netzwerk Berufliche Assistenz)
- Die Gemeinde kennt auch sonstige Angebote beruflicher Unterstützungsprojekte für Menschen mit Behinderungen
- Personalverantwortliche in der Gemeinde sind sensibilisiert für den persönlichen und strukturellen Unterstützungsbedarf von Beschäftigten mit unterschiedlichen Behinderungen und sind dazu im Austausch mit Fachorganisationen
- Die Gemeinde kennt die Möglichkeiten der vom Sozialministeriumsservice gewährten Lohnförderungen für Menschen mit Behinderungen
- Die Gemeinde kennt die vom AMS mögliche Eingliederungsbeihilfe für Menschen mit Behinderungen
- Der Gemeinde ist bekannt, dass für begünstigt behinderte Beschäftigte bestimmte Dienstgeberbeiträge wegfallen
- Die Gemeinde kennt die Möglichkeit der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz
- Die Gemeinde kennt die arbeitsplatzbezogenen Förderungen für Beschäftige mit Behinderungen (Barrierefreie Arbeitsplatzadaptierungen, Schulungs- und Ausbildungskosten, Schrift- und Gebärdensprachdolmetscher-Kosten, …)
- Die Gemeinde kennt die Fördermöglichkeiten für nicht begünstigt behinderte Beschäftigte im Rahmen der Förderungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (§ 11 lit. g Inklusive Arbeit, lit. h Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz und § 16 TTHG Arbeitsplatzzuschüsse)