Barrierefreiheit und Inklusion
Gesetzliche Grundlagen
Artikel 9, 19, 28: UN-Behindertenrechtskonvention
Rechtliche Grundlagen Barrierefreiheit
Tiroler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Barrierefreies Bauen | Land Tirol
- Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Verpflichtungen für Gemeinden im Hinblick auf die Sicherung der Barrierefreiheit von öffentlichem Raum und Gebäuden ist bekannt und wird umgesetzt
- Die Gemeinde kennt die Bestimmungen der Tiroler Bauordnung und die damit verbundenen bautechnischen Vorschriften und Richtlinien im Hinblick auf barrierefreies Bauen und Gestalten
- Das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz (TADG) und die Verpflichtungen für Gemeinden im Hinblick auf die Sicherung des barrierefreien Zugangs und der barrierefreien Nutzung von öffentlichen Gemeinde-Gebäuden ist bekannt.
- Die Gemeinde kennt die Checklisten und Typenblätter der Abteilung Hochbau des Landes Tirol bezüglich der Anforderungen für barrierefreies Bauen und Gestalten
Wichtige Begriffe für Barrierefreiheit
Checklisten zu Anforderungen für verschiedene Arten der Behinderung
- Verständnis für den Begriff „Behinderung“ ist vorhanden.
- Verständnis für den Begriff „Barrierefreiheit“ ist vorhanden.
- Verständnis für den Begriff „Inklusion“ ist vorhanden.
- Gemeinderäte und Gemeindebedienstete haben bereits an einem Sensibilisierungs-Training mit Selbsterfahrung zum Thema Behinderung/Barrierefreiheit teilgenommen.
- Die unterschiedlichen Zielgruppen und deren spezifischen Anforderungen für barrierefreie, inklusive Angebote sind bekannt und werden berücksichtigt.
Grundsätze umfassender Barrierefreiheit
- Formen von „Baulichen Barrieren“ sind bekannt:
Treppen, hohe Türschwellen oder Gehsteigkanten, fehlende Bewegungsräume im WC, schwer gehende Türen, zu geringe Türbreiten, zu hohe Bedienelemente, fehlende taktile Bodenleitsysteme, … - Formen von „Gestalterischen Barrieren“ sind bekannt:
Fehlende Markierung von Glasflächen oder Treppen, schlechte farbliche Kontraste und zu geringe Schriftgrößen bei Beschilderungen, keine tastbaren Informationen oder Informationen in Blindenschrift, zu geringe oder blendende Beleuchtung, keine Piktogramme für verständliche Informationen, ... - Formen von „Kommunikativen Barrieren“ sind bekannt:
Keine Informationen in einfacher Sprache, fehlende Induktionshöranlagen, fehlendes Angebot an Gebärdensprach- oder Schriftdolmetsch, nicht barrierefreie PDF`s für blinde Menschen, nicht barrierefreie Homepages/Apps, fehlende Angebote an unterstützter Kommunikation, … - Formen von „Soziale Barrieren“ sind bekannt:
Fehlende Bildungschancen und Chancen am Arbeitsmarkt, Diskriminierungen und Vorurteile (Barrieren im Kopf), Barrieren im Miteinander - Berührungsängste, fehlende finanzielle Grundsicherung, …
Unterstützungsleistungen Allgemein
Checkliste Bildung
Checkliste Politische Teilhabe
Liste Beratungseinrichtungen in Tirol
- Es gibt in der Gemeinde das Angebot von Gebärdensprach-/Schrift-Dolmetsch bei Bedarf.
- Bei der Vermittlung von wichtigen Informationen durch die Gemeinde wird auf einfache Sprache geachtet.
- Man kennt in der Gemeinde das Angebot der persönlichen Assistenz
- Die Gemeinde bietet selbst Unterstützungsleistungen bei Behördengängen in der Gemeinde und die Gemeinde informiert darüber in ihren Medien.
- Es gibt ehrenamtliche Unterstützungsdienste in der Gemeinde und die Gemeinde informiert darüber.
- Es gibt die Möglichkeiten des inklusiven Kindergarten- und Schulbesuchs in der Gemeinde.
- Die Wahllokale der Gemeinde sind barrierefrei.
- Die Gemeinde kennt ambulante gemeindenahe Versorgungsdienste (Case- und Care-Management Tirol, Sozialsprengel, Community Nursing, …) und die Gemeinde informiert darüber persönlich und in ihren Medien
- Es gibt in der Gemeinde regelmäßige Beratung (Beratungstage) zum Thema Behinderung (auch Peer-Beratung)
Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen
- Gemeindebürger*innen mit Behinderungen sind in wichtige Entwicklungsthemen der Gemeinde eingebunden.
- Potentielle Gemeinderät*innen mit Behinderungen werden inklusive Chancen einer Kandidatur ermöglicht und direkt angesprochen.
- Die Gemeinde ist bei Bedarf im Austausch mit Selbstvertretungs-Organisationen.
Einbeziehung von Sachverständigen/Expert*innen
Liste Sachverständige/Expert*innen
Liste Fachorganisationen/Expert*innen
- Es gib eine strukturierte Einbeziehung von Sachverständigen/Expert*innen für Barrierefreiheit und Inklusion bei wichtigen Planungs- und Entwicklungsfragen der Gemeinde.
- Der Gemeinde sind wichtige Fachorganisationen/Expert*innen für relevante Themenbereiche und Zielgruppen bekannt.
- Für die Einbeziehung von Sachverständigen/Expert*innen und für Partizipationsprozesse ist ein Budget geplant bzw. steht zur Verfügung.