Bildung
Gesetzliche Grundlagen
Artikel 24: UN-Behindertenrechtskonvention
RIS - Tiroler Schulorganisationsgesetz 1991 (TSchOG)
Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG)
RIS - Schulpflichtgesetz 1985
- Die in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) definierten Verpflichtungen zur Inklusiven Bildung sind der Gemeinde bekannt und werden berücksichtigt – darunter fallen auch Einrichtungen der Elementarbildung (Kindergärten, Kindergrippen)
- Die Pflichten der Gemeinde als Schul-Erhalter gemäß dem Tiroler Schulorganisationsgesetz sind bekannt und werden berücksichtigt
- Die Pflichten der Gemeinde als Erhalter gemäß dem Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz sind bekannt und werden berücksichtigt
- Die gesetzlichen Verpflichtungen wie § 70 Abs. 1 Tiroler Schulorganisationsgesetz oder die festgelegten Ziele gemäß § 3 Abs. 1 lit. c Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz sind bekannt und werden berücksichtigt
- Der Gemeinde als Schul-Erhalter sind die Bestimmungen für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf im Schulpflichtgesetz 1985 § 8 bekannt
Barrierefreiheit von Bildungseinrichtungen
- Es ist der Gemeinde bewusst, dass die Barrierefreiheit von Einrichtungen der Elementarbildungen und von Schulgebäuden eine wesentliche Voraussetzung ist, dass Kinder mit Behinderungen inklusiv betreut und beschult werden können
- Es existiert für alle relevanten Schulgebäude eine aktuelle IST-Stand- Erhebung bezüglich der Barrierefreiheit (Barriere-Check durch Facheinrichtungen/ Fachexpert*Innen)
- Es existiert für alle Einrichtungen der Elementarbildung (Kindergärten, Kindergrippen, Horte) eine aktuelle IST-Stand- Erhebung bezüglich des Grads der Barrierefreiheit (Barriere-Check durch Facheinrichtungen/ Fachexpert*Innen)
- Auf Basis der Barrierefreiheits-Erhebung gibt es für relevante Schulgebäude und Einrichtungen der Elementarbildung einen zeitlich definierten Etappenplan hinsichtlich der Verbesserung der Barrierefreiheit
- Die Gemeinde kennt die Förderangebote und Abläufe zur Beantragung von Fördermitteln beim Land Tirol für barrierefreie Bau- und Umbaumaßnahmen und nutzt diese
- Die Gemeinde-Zuständigen kennen die bautechnischen spezifischen Richtlinien und Normen zur Barrierefreiheit: OIB-Richtlinie 4, ÖNORM B 1600:2023, spezifisch ÖNORM B 1602:2013, EN 17210:2021
- Die Gemeinde als Schul-Erhalter kennt die Verpflichtung auch barrierefreie Einrichtungsgegenstände und eventuell notwendige spezielle barrierefreie Unterrichtmaterialien zur Verfügung zu stellen
- Schulbauten und Einrichtungen der Elementarbildung sind barrierefrei an das öffentliche Radwegenetz, an das öffentliche Fußwegenetz und an öffentliche Verkehrsmittel angeschlossen
- Die unterschiedlichen Zielgruppen für barrierefreie, inklusive Bildungsangebote sind bekannt
Unterstützung für inklusive Kinderbetreuung
Integration Tirol
Gremium – ArGe ANiT
Wir | forKIDS
Frühfördern | Lebenshilfe Tirol
Frühförderung für Kinder – BSVT
Hörfrühförderung | Mils
Förderung von Stützstunden bei erhöhtem Unterstützungsbedarf
Richtlinie-Förderung Personaleinsatz-TKKG
Elementarbildung | Land Tirol
Fachberatung für Inklusion | Land Tirol
RIS - Tiroler Teilhabegesetz
- Die Gemeinde unterstützt Eltern von Kindern mit Behinderungen bei der Inklusion in ein wohnortnahes Kinderbetreuungsangebot bzw. Angebote der Elementarbildung (Kindergarten, Kindergrippe, Horte) und stellt ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung
- Die Gemeinde kennt und vermittelt an relevante Unterstützungseinrichtungen für Familien mit Kindern mit Behinderungen
- Die Gemeinde kennt Facheinrichtungen für die therapeutische Versorgung und Frühförderung von Kindern mit Behinderungen
- Die Gemeinde kennt und nutzt relevante Unterstützungsangebote und zuständige Ansprechpartner*innen für die Förderung und Umsetzung von inklusiven Kinderbetreuungsstrukturen.
- Die Gemeinde kennt die Möglichkeit gemäß § 18 TKKG Stützkräfte für Kinderbetreuungsgruppen zu beantragen.
- Die Gemeinde kennt die Möglichkeit gemäß § 19 TKKG Integrationsgruppen für Kinderbetreuungsgruppen zu beantragen, um Inklusionsmaßnahmen zu unterstützen
- Die Gemeinde vermittelt Eltern das Beratungsangebot des Landes der regionalen Fachberater*innen Inklusion
- Die Gemeinde kennt die Leistung „Personenbeförderung“ nach § 13 Abs. 1 lit. b Tiroler Teilhabegesetz für Zuschüsse zu Fahrten von Kindern in Integrationsgruppen in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten gemäß § 6 Abs 1 TGKK vom Wohnort zur Einrichtung.
Unterstützung für eine inklusive Schule
Integration Tirol
Gremium – ArGe ANiT (ev.at)
Sonderpädag. Förderbedarf-Bildungsdirektion für Tirol
Folder-Tiroler Bildungsdirektion-Sonderpädagogischer Förderbedarf
Land Tirol-Richtlinie Schulassistenz
Infos-Formulare-Schulassistenz-Bildungsdirektion für Tirol
Diversitätsmanagement | Bildungsdirektion für Tirol
Tiroler Teilhabegesetz (TTHG)
Merkblatt-Schülerfreifahrten im Gelegenheitsverkehr
- Die Gemeinde unterstützt Kinder mit Behinderungen bzw. sonderpädagogischen Förderbedarf und deren Eltern bei der Inklusion in ein wohnortnahes Schulangebot der Gemeinde
- Der Gemeinde ist bewusst, dass es für einen erfolgreichen inklusiven Schulstart eine frühzeitige Planung noch während des Besuchs der Elementareinrichtung bedarf (Gemeinde-Abklärung Barrierefreiheit, Schulleitung, pädagogische Fachkräfte, Bildungsdirektion, … mit Eltern/Kind) – Dazu ist ein strukturierter Ablauf festgelegt unter Einbindung aller Systempartner*innen
- Die Gemeinde kennt und vermittelt an relevante Unterstützungseinrichtungen für Familien mit Kindern mit Behinderungen
- Die Gemeinde kennt und nutzt relevante Unterstützungsangebote und zuständige Ansprechpartner*innen für die Förderung von inklusiven Schulstrukturen und nutzt diese
- Die Gemeinde als Schul-Erhalter kennt die Verfahren zur Bestimmung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs und informiert Eltern darüber
- Die Gemeinde als Schul-Erhalter kennt und nutzt die Möglichkeit der Schulassistenz nach § 18 Tiroler Teilhabegesetz
- Die Gemeinde vermittelt Eltern das Beratungsangebot des Diversitätsmanagements der Bildungsdirektion für Tirol (FIDS = Fachstelle für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik)
- Die Gemeinde kennt Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nach dem Tiroler Teilhabgesetz: Therapien, Familienunterstützung, Tagesbetreuung, Tagesstruktur.
- Die Gemeinde informiert Eltern über Unterstützungsangebote bzw. verweist auf fachliche Beratungsstellen und Dienstleister*innen
- Die Gemeinde kennt die Bestimmungen zur Einrichtung eines Schülertransports im Rahmen von Schülerfreifahrten im Gelegenheitsverkehr besonders auch für Schüler*innen mit Behinderungen und wendet diese an
Inklusive Erwachsenenbildung
Checkliste_Inklusive-Bildungsangebote
- Bei Angeboten der Erwachsenenbildung der Gemeinde und in der Zusammenarbeit mit Bildungsanbietern wird Barrierefreiheit und die Anforderungen dazu der unterschiedlichen Zielgruppen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt
Weitere Informationen: - Die Gemeinde kennt Ansprechpartner:innen (Fachstellen, Interessenvertretungen) für spezifische Fragen aus dem Bereich inklusive, barrierefreie Bildung und nutzt diese