Öffentlicher Raum und Gebäude
Gesetzliche Grundlagen
Angebot Barriere-Check-ÖZIV Tirol
Abteilung Gemeinden | Land Tirol
Dorferneuerung-Infos Förderungen
- Die Gemeinde berücksichtigt bei der Entwicklung des öffentlichen Raums der Gemeinde (Plätze, Gehwege, Begegnungszonen, Verkehrsbereiche, Parkraum, Spielplätze, …) die Anforderungen einer barrierefreien Gestaltung
- Die Gemeinde bezieht bei wichtigen Projekten zur Entwicklung des öffentlichen Raums Bürger*innen mit Behinderungen mit ein
- Relevante Bereiche des öffentlichen Raums wurden einem Barriere-Check unterzogen mit einer Erhebung des IST-Standes an Barrierefreiheit und des Verbesserungsbedarfs
- Die Gemeinde kennt Facheinrichtungen und Sachverständige für die Analyse und Planung von Barrierefreiheit und bezieht diese mit ein
- Im Rahmen notwendiger Verbesserungsmaßnahmen ist ein Etappenplan mit entsprechender Budgetierung festgelegt
- Die Gemeinde kennt Förderungsmöglichkeiten für Barriere-Checks und für barrierefreie Maßnahmen durch das Land Tirol (Gemeindeabteilung) und durch die Dorferneuerung
- Bei Schnittstellen (Übergängen) von öffentlichen Gemeinderaum zu Gebäuden/Einrichtungen wichtiger öffentlicher Infrastruktur (Gemeindegebäude, Gesundheitseinrichtungen, Gastronomie- und Tourismusbetriebe, Nahversorger, Wohnanlagen, ...) werden barrierefreie Lösungen mitgedacht und umgesetzt (Gehsteigabsenkungen, schwellenlose Übergänge, Anschluss von Bodenleitsystemen, …)
- In der Gemeinde stehen öffentlich zugängliche barrierefreie WC-Anlagen zur Verfügung, die mit einem Euro-Key-Schlüsselsystem ausgestattet sind
- In der Gemeinde stehen ausreichend und insbesondere in der Nähe wichtiger öffentlicher Gemeindeeinrichtung barrierefrei Parkplätze zur Verfügung, die gemäß den Normanforderungen der B1600 gestaltet sind
Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen der Gemeinde
Barrierefreiheit und Inklusion | Land Tirol
Typenblätter und Checklisten | Land Tirol
Angebot Barriere-Check-ÖZIV Tirol
Sachverständige Suche (justizonline.gv.at)
Abteilung Gemeinden | Land Tirol
Tiroler Beratungsförderung - WKO
- Die Gemeinde kennt die baurechtlichen Bestimmungen sowie die Grundsätze und Zielgruppen umfassender Barrierefreiheit für die Gestaltung von barrierefreien Gebäuden und berücksichtigt diese
- In Ausschreibungs- und baulichen Vergabeverfahren der Gemeinde werden Normen und Standards umfassender Barrierefreiheit mit festgelegt und deren Einhaltung überprüft
- Es existiert für alle relevanten Gemeindeeinrichtungen/-gebäude eine aktuelle IST-Stand Erhebung bezüglich des Grads der Barrierefreiheit (Checklisten-Analyse und/oder Barriere Check durch Facheinrichtungen/Sachverständige).
- Im Rahmen notwendiger Verbesserungsmaßnahmen ist ein Etappenplan mit entsprechender Budgetierung festgelegt
- Die Gemeinde kennt die Förderungsmöglichkeiten für Barriere-Checks und für bauliche barrierefreie Maßnahmen durch das Land Tirol (Gemeindeabteilung)
- Die Gemeinde klärt im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch andere öffentliche Einrichtungen und Betriebe in der Gemeinde auf über die Vorteile und Verpflichtungen zum barrierefreien Zugang ihrer Dienstleistungen, wie im Rahmen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz festgelegt
- Die Gemeinde nutzt selbst (und für ausgegliederte Unternehmen) und informiert über die Beratungsförderung der Wirtschaftskammer Tirol für Betriebe zum Thema Barrierefreiheit