Wohnen
Gesetzliche Grundlagen
Artikel 9, 19, 28: UN-Behindertenrechtskonvention
Tiroler Bauordnung 2022
Technische Bauvorschriften 2016
OIB-Richtlinie 4-2023
Webshop - Austrian Standards -ÖNORMEN
- Die Gemeinde kennt die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bezüglich der Entwicklung und Sicherung der Verfügbarkeit von barrierefreiem und inklusivem Wohnraum
- Die Gemeinde kennt die Bestimmungen der Tiroler Bauordnung und die damit verbundenen bautechnischen Vorschriften und Richtlinien für barrierefreien Wohnbau und setzt diese um
- Die Gemeinde kennt die Checklisten und Typenblätter der Hochbauabteilung des Landes Tirol bezüglich der Anforderungen für barrierefreien Wohnbau und berücksichtigt diese
Barrierefreier und inklusiver Wohnraum
Wohnbauförderung-Richtlinie-Land Tirol
Haus im Leben | Im Leben zu Hause sein
- Die Gemeinde fördert die Entwicklung von leistbarem barrierefreiem Wohnraum
- Die Gemeinde kennt den aktuellen Stand an verfügbarem barrierefreiem Wohnraum in der Gemeinde
- Die Gemeinde fördert die barrierefreie Adaptierung von bestehendem Wohnraum in der Gemeinde
- Die Gemeinde kennt die Zuschussleistung von 65% für die Mehrkosten von behindertengerechten Maßnahmen und den Zuschuss Sicheres Wohnen gemäß Punkt 8.6 der Tiroler Wohnbauförderung-Richtlinie
- Die Gemeinde prüft die Einhaltung der Kriterien der Barrierefreiheit im Bauverfahren für Wohnanlagen
- Die Gemeinde weist Planer*innen und Wohnbauträger bei Gemeinde-Projekten auf die Notwendigkeit der Umsetzung von Standards der Barrierefreiheit explizit hin
- Die Gemeinde kennt die Richtlinien für anpassbaren Wohnraum und unterstützt bei Bedarf Anpassung
- Die Gemeinde kennt neben den baurechtlichen und bautechnischen Richtlinien für die Barrierefreiheit von Wohnanlagen auch Umsetzungsmöglichkeiten für einen erhöhten, umfassenden Standard von Barrierefreiheit und fördert diesen im Rahmen ihrer Möglichkeiten (z.B. für blinde oder gehörloses Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten oder psychischen Beeinträchtigungen, …)
- Die Gemeinde bezieht bei der Planung von eigenen Wohnanlagen Sachverständige für Barrierefreiheit mit ein
- Die Gemeinde kennt Konzepte der Entwicklung von inklusiven Wohnformen und arbeitet mit gemeinnützigen Wohnbauträgern und Behinderten-Organisationen zusammen, um diese in der Gemeinde oder im Gemeindeverband zu entwickeln und umzusetzen
- Bei der Entwicklung von inklusiven Wohnquartieren werden im Rahmen der Entwicklungsplanung auch wohnortnahe barrierefreie Versorgungsstrukturen mitgedacht (Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung, …)
Unterstützungen für inklusives Wohnen
Wohnbauförderung-Richtline-Land Tirol
Richtlinie-Wohnhaussanierung-Land Tirol
Zuschüsse nach § 20 Tiroler Teilhabegesetz
Förderrichtlinie für betreuungs- oder pflegebedürftige Menschen-Land Tirol
Beratungsstelle für Barrierefreiheit - ÖZIV Tirol
Mobile Dienste in Tirol | Land Tirol
§ 6 Tiroler Teilhabegesetz - Mobile Unterstützungsleistungen
LIV Caremanagement | Landesinstitut für Integrierte Versorgung Tirol
- Es gibt eine Ansprechstelle in der Gemeinde, wo ein persönlicher Bedarf an barrierefreiem und inklusivem Wohnraum gemeldet werden kann
- In den Vergaberichtlinien für Gemeindewohnungen ist festgelegt, dass Menschen mit Behinderungen bei der Vergabe von barrierefreien Gemeindewohnungen bevorzugt berücksichtigt werden
- Die Gemeinde kennt die Wohnungsvergabe-Richtlinie des Landes Tirol. Sie berücksichtigt den Bedarf an einer behindertengerechten Ausstattung.
- Die Gemeinde kennt die Wohnungsvergabe-Richtlinie des Landes Tirol und die darin geforderten beschleunigten Verfahren bei dringendem Bedarf von barrierefreiem Wohnraum (Bedarf vorrangig vor Zeitraum des Hauptwohnsitzes)
- Die Gemeinde kennt die Wohnungsvergabe-Richtlinie des Landes Tirol und die darin geforderten befristeten Vergaben von barrierefreien Gemeindewohnungen an Personen ohne Behinderung
- Die Gemeinde kennt die Wohnungsvergabe-Richtlinie des Landes Tirol und die darin geforderte Erhebung des spezifischen Bedarfs an Barrierefreiheit bei der Meldung des Bedarfs
- Vergaberichtlinien, Mietverträge und sonstige wichtige Informationen zum Thema Wohnen stehen auch in einfacher Sprache zur Verfügung
- Die Gemeinde kennt die Fördermöglichkeiten für Privatpersonen für barrierefreie Bau- und Umbaumaßnahmen im privaten Wohnbereich gemäß Richtlinien der Tiroler Wohnbauförderung und Wohnaussanierung, gemäß § 17 Tiroler Mindestsicherungsgesetz und gemäß § 20 Tiroler Teilhabegesetz
- Die Gemeinde kennt Beratungsstellen für barrierefreie und inklusive Wohnraumgestaltung und Förderberatungsstellen und verweist darauf
- Die Gemeinde kennt gemeindenahe persönliche Unterstützungsangebote für inklusives Wohnen, wie mobile Pflegeangebote, persönliche Assistenz, mobile Begleitung, mobile Dienste.
- Die Gemeinde fördert und entwickelt selbst Unterstützungsformen, wie ehrenamtliche Begleit- und Besuchsdienste, Essen auf Rädern.
- Die Gemeinde kennt ambulante gemeindenahe Versorgungsdienste und deren Angebote, wie das Case- und Care-Management Tirol, die Tiroler Sozialsprengel, Community Nursing.