Zugang zu Informationen
Gesetzliche Grundlagen
Artikel 9: UN-Behindertenrechtskonvention
Gesetzliche Grundlagen Barrierefreiheit
- Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) definiert Verpflichtungen zur Sicherung des barrierefreien Zugangs zu Informationen und Informationstechnologien. Das ist der Gemeinde bekannt.
- Das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz enthält Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit. Das ist der Gemeinde bekannt.
Digitale Barrierefreiheit
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1
Digitale Barrierefreiheit für Gemeinden
Ombudsstelle Barrierefreies Internet
- Es ist der Gemeinde bewusst, dass umfassende Barrierefreiheit auch die digitale Barrierefreiheit betrifft.
- Die Website der Gemeinde ist barrierefrei. Dazu wurde bei der Programmierung der Website explizit Wert gelegt und die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG (in der aktuell gültigen Fassung) berücksichtigt.
- Bei der Auftragsvergabe zur Gestaltung der Website an eine Werbeagentur wurde digitale Barrierefreiheit vertraglich festgehalten.
- Die Gemeinde weiß, dass öffentliche Websites regelmäßig von der Ombudsstelle für barrierefreies Internet des Landes Tirol auf Barrierefreiheit hin überprüft werden.
- Die Gemeinde kennt weitere Möglichkeiten zur Überprüfung ihrer Website, wie zum Beispiel das Angebot des Blinden und Sehbehindertenverbandes Tirol.
- Gemeinde-Bedienstete wissen, dass Word und PDF-Dokumente barrierefrei erstellt werden müssen.
- Gemeinde-Bedienstete haben an (online) Schulungen für das Erstellen von barrierefreien Dokumenten teilgenommen.
- Gemeinde-Bedienstete, die Website-Inhalte einpflegen, achten auf die Barrierefreiheit.
- Redaktionell Verantwortliche wissen, dass Bilder auf einer Webseite oder in einem digitalen Dokument durch einen Alternativtext beschrieben werden müssen.
- Auf der Website der Gemeinde ist eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht.
- Die Gemeinde weiß, dass die Barrierefreiheitserklärung jährlich aktualisiert werden muss.
Zugang zu Informationen
Access for All - Büro für Barrierefreiheit
Tool für einfache und verständliche Texte
LOYCOS - Barrierefreie Kommunikation
Beratungsstelle für Gehörlose | Dolmetschzentrale
- Wichtige Informationen in der Gemeinde gibt es auch in leichter Sprache. Beispiele sind Aushänge an der Amtstafel, die Gemeindezeitung, das Gemeindeblatt und Website-Inhalte.
- Die Gemeinde kennt die Regeln für Leichte Sprache.
- Die Gemeinde kennt Anbieter*innen für Übersetzungen in leichter Sprache.
- Die Gemeinde kennt das Angebot an Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen.
- Zentrale Informationen werden auf der Website der Gemeinde zusätzlich durch Gebärdensprach-Videos vermittelt.
- Bei Informationen der Gemeinde wird auf eine ausreichend große, serifenlose und kontrastreiche Schrift geachtet (serifenlose Schrift = ohne kurze, dünne Linien bzw. ohne „verschnörkelte“ Buchstaben und Zeichen).
- Aushänge an der Gemeindetafel sind so angebracht, dass sie auch für kleinere Menschen und Rollstuhlnutzer*innen gut lesbar sind (Empfehlung Höhe Oberkannte maximal 160 cm.)
- Bei Aushängen/Gemeindetafeln (Schaukästen, digitale Amtstafel) wird auf eine gute und möglichst blendfreie Ausleuchtung geachtet.