Menschen mit körperlichen Behinderungen
- Die Gebäude, welche per Definition § 1 und § 14 TADG 2005 in die Verantwortung der Gemeinden fallen, sind bekannt
Weitere Informationen: RIS - Antidiskriminierungsgesetz 2005 - TADG 2005, Tiroler - Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 17.03.2023 (bka.gv.at) - Es gibt auf der Gemeinde-Webseite Informationen über die wichtigsten Stationen der Anreise und Informationen über die Barrierefreiheit der Gemeindeeinrichtungen
- Die Gemeindeeinrichtungen sind mit Öffentlichen Verkehrsmitteln barrierefrei zu erreichen
- Es gibt ausreichend barrierefreie PKW Stellplätze Parkplätze in der Nähe des Haupteinganges der Gemeindeeinrichtungen
- Es gibt eine (digitale) räumliche Zuordnung/Übersicht der barrierefreien Stellplätze in der Gemeinde
- Der Haupteingang der Gemeindeeinrichtung ist beidseitig anfahrbar, ...
- Der Haupteingang der Gemeindeeinrichtung öffnet sich automatisch oder mit wenig Kraftaufwand, …
- Der Haupteingang der Gemeindeeinrichtung und alle relevanten öffentlichen Räume der Gemeinde sind stufenlos oder per Lift erreichbar, …
- Der Haupteingang der Gemeindeeinrichtung ist über eine Rampe erreichbar,… sodass ein Mensch mit einer Mobilitätshilfe wie Rollstuhl, Rollator und dgl. diesen gleichberechtigt nutzen kann.
- Es sind freie Anfahr-Flächen vor Sanitärausstattungen und Möblierungen vorhanden, um mit Mobilitätshilfen an diese Elemente zu gelangen
- Die wichtigen Verkehrswege in der Gemeinde sind ohne Niveausprünge mit Rollator und Rollstuhl zu befahren
- Es gibt für den öffentlichen Raum (Öffentliche Infrastruktur, Bewirtschaftung, Verkehr) ein barrierefreies Konzept
- Bei öffentlichen Sitzplätzen bzw. Tischen gibt es ausreichend Bewegungsflächen und die Tische sind mit Rollstuhl unterfahrbar
- Straßenüberquerstellen haben eine Bordsteinabsenkung
- Öffentliche Verkehrsmittel haben Einstiegshilfen
- In der Gemeindeeinrichtung und im öffentlichen Raum der Gemeinde gibt es keine Boden-/Belagsstrukturen, welche das Lenkverhalten bzw. Nutzung von Rollstühlen und Rollatoren negativ beeinflussen
- In der Gemeindeeinrichtung gibt es einen stufenlos erreichbaren Personenaufzug
- Die Bestimmungen der ÖNORM EN 81-70 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und Einbau von Personenaufzügen – sind bekannt
- Die horizontalen Verbindungswege in den Innenräumen haben eine ausreichende lichte Breite – es gibt eine Wendemöglichkeit
- Es gibt ein barrierefreies Evakuierungskonzept - Flucht- und Rettungswege
- Es gibt entlang des Fluchtweges der Gemeindeeinrichtung keine Brandschutztüren welche Barrieren darstellen
- Es gibt in der Gemeindeeinrichtung ein barrierefreies geschlechtsneutrales und/oder Damen und Herren WC
- Es gibt in der o.a. Sanitäranlage eine gepolsterte Anziehliege
- Es gibt in der Gemeinde einen öffentlichen multifunktionalen Sanitärraum (mit Lifter)