Menschen mit Sehbehinderung/Blindheit
- In den Gemeindeeinrichtungen (bis zum ersten Informationspunkt) und im öffentlichen Raum (bei wichtigen Wegführungen) gibt es ein taktiles Orientierungssystem (Bodenleitsystem)
Weitere Informationen: ÖNORM V21-02 - In allgemein zugänglichen Bereichen sind Glastüren und Glaswände beidseitig kontrastierend markiert
- Der Haupteingang der Gemeindeeinrichtung ist stufenlos erreichbar
- Eingangsbereiche sind ausreichend beleuchtet
- Schalter haben eine tastbare Markierung und Farbkontraste
- Außen-Treppen und Innen-Treppen in der Gemeindeeinrichtung sind visuell markiert und taktil gekennzeichnet
- Außen Treppen und Innen Treppen in der Gemeindeeinrichtung sind beidseitig mit einem Handlauf ausgestattet
- Sämtliche Handläufe der Gemeindeeinrichtung sind mit einer taktilen Handlaufinformation ausgestattet
- In der Gemeindeeinrichtung gibt es einen stufenlos erreichbaren Personenaufzug
- In unmittelbarer Nähe der Ruftaste des Personenaufzuges gibt es eine tastbare Beschriftung und Beschriftung in Blindenschrift des jeweiligen Geschosses
- Im Personenlift, WC, und horizontalen bzw. vertikalen Verbindungswegen der Gemeindeeinrichtung gibt es eine Alarmierung im 2-Sinne Prinzip z.B. akustisches Notfall-Warnsystem
Weitere Informationen: OIB-Richtlinie 4 | OIBÖNORM B 1600:2017-4 I ÖNORM EN 17210:2021 - In den Gemeindeeinrichtungen bei Informationsbereichen mit Computerarbeitsplätzen gibt es barrierefreie technische Zusatzausstattungen für sehbehinderte/blinde Menschen (Braille-Zeile, Screen-Reader, Bildschirmlesegerät, …)
Weitere Informationen: Von A – Z – BSVT - Für die Zielortfindung gibt es in der Gemeindeeinrichtung eine Infostelle
- In der Gemeindeeinrichtung gibt es eine hausinterne Assistenzperson
- Die Homepage der Gemeinde ist barrierefrei für blinden und sehbehinderte Menschen gestaltet
- Weitere Informationen: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1