Frauenförderungsprogramm
Das Land Tirol hat eine Verordnung mit folgenden Zielen erlassen:
- Die Chancengleichheit von Männern und Frauen ist zu sichern. Die Umsetzung des Frauenförderprogrammes ist Teil der Führungsaufgabe der Führungskräfte des Landes.
- Es wird angestrebt, bezogen auf Verwendungs-/Entlohnungsgruppen sowie Funktionen in den einzelnen Organisationsbereichen der Landesverwaltung einen Frauenanteil von 50 % zu erreichen.
Inhalte des Frauenförderungsprogrammes:
- Ausschreibungen und Auswahlverfahren
- Besetzung von Kommissionen
- sprachliche Gleichbehandlung
- Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Controlling
- Informationsarbeit
- Aus- und Fortbildung