Gleichbehandlungsbeauftragte
Mag.a Isolde Kafka
1. Stellvertreterin: Martina Schweiger
2. Stellvertreter: Dr. Herwig BUCHER
Es gibt je eine Gleichbehandlungsbeauftragte + 2 Stellvertreter_innen für die Landesverwaltung
- Die Gleichbehandlungsbeauftragten befassen sich mit allen Fragen betreffend Gleichbehandlung und Gleichstellung.
- Sie nehmen alle Fragen, Beschwerden und Anregungen einzelner Bediensteter entgegen und bearbeiten diese.
- Sie führen auf Antrag eines/r Bediensteten ein Schlichtungsverfahren durch.
- Die Gleichbehandlungsbeauftragten können mit Zustimmung des/r betroffenen Bediensteten ein Gutachten bei der Gleichbehandlungskommission in Auftrag geben.
- Sie wirken bei der Erstellung und Anpassung des Frauenförderungsprogrammes mit.
Alle Organe nach dem Landes-Gleichbehandlungsgesetz sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und weisungsfrei!