Gemeinden (Stadt Innsbruck)
Die Gleichbehandlung und Frauenförderung für Gemeindebedienstete ist im
Tiroler Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz von 2005 geregelt.
Gleichbehandlungsbeauftragte:
Ihre wichtigste Aufgabe ist es, den Bediensteten in Fragen der Gleichbehandlung und Frauenförderung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Sie nehmen Wünsche, Anregungen und prüfen jeden Verdacht der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes. Sie haben auch Schlichtungsgespräche durchzuführen.
Sie können mit Zustimmung der oder des von einer Ungleichbehandlung Betroffenen einen Antrag an die Gleichbehandlungskommission stellen oder bei der Disziplinarbehörde Anzeige erstatten.
Weiters haben sie dem Landtag alle zwei Jahre einen Gleichbehandlungsbericht vorzulegen.
Die Gleichbehandlungsbeauftragten der Stadt Innsbruck:
Sabine Floßmann, Stadtmagistrat Innsbruck
Maria-Theresien-Straße 18, A-6020 Innsbruck
Tel: +43 (0)512 5360 1305
sabine.flossmann@innsbruck.gv.at
Mag. Oliver Pohl
Stellvertreter
Tel.: +43 (0)512 5360 2110
oliver.pohl@innsbruck.gv.at
Gleichbehandlungsbeauftragte für Gemeinden und Gemeindeverbände:
Doris Schiller, Marktgemeinde Telfs
Untermarktstraße 5-7, 6410 Telfs
Tel: +43 5262 6961 1200
doris.schiller@telfs.gv.at
Mag. Clemens Peer
Stellvertreter
Adamgasse 7a, 6020 Innsbruck
Tel: +43 512 587130
Fax:+43 512 587130 14
c.peer@gmeindeverband-tirol.at
Gleichbehandlungskommission
Die Gleichbehandlungskommission hat
- die Gemeinden in Fragen der Gleichbehandlung und Frauenförderung zu beraten
- Gutachten zu erstellen, ob in einem konkreten Fall eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes vorliegt
- Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen welche mit Gleichbehandlung zu tun haben, mitzubegutachten
Die Gleichbehandlungsbeauftragten und die Mitglieder der Kommission unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, sind in ihrer Funktion weisungsfrei und ihre Funktion ist ein unbesoldetes Ehrenamt, das neben den Dienstpflichten auszuüben ist.
Die Tätigkeit als Mitglied der Kommission und als Gleichbehandlungsbeauftragte dauert sechs Jahre. Mitglieder der Gleichbehandlungskommission der Gemeinden und Gemeindeverbände Tirols vom September 2020 bis September 2025.
Die Geschäftsstelle für die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsbeauftragten im Gemeindedienst ist der
Gemeindeverband für Zuwendungen an ausgeschiedene Bürgermeister
Adamgasse 7a, 6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 572838 16
c.peterlini@krankenfuersorge.cnt.at