Ombudsstelle
Aufgaben der Ombudsstelle
Die Ombudsstelle für Barrierefreies Internet ist Monitoring- und Beschwerdestelle. Sie überwacht inwieweit Websites und mobile Anwendungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, barrierefrei sind. Hierzu wird jedes dritte Jahr ein Bericht erstellt, der gemeinsam mit allen Bundesländern der Europäischen Kommission vorgelegt wird. Die Überwachung und die Berichterstattung haben unter Einhaltung der nach Art. 8 Abs. 2 und 6 der Richtlinie (EU) 2016/2102 festgelegten Überwachungsmethode und Modalitäten für die Berichterstattung zu erfolgen.
Überwachung durch die Ombudsstelle
Die Ombudsstelle für barrierefreies Internet hat den Auftrag, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Websites zu überprüfen. Dazu ist die Ziehung einer Stichprobe vorgesehen. Die Websites wurden zum einen nach einer Befragung von Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderung in Tirol ausgewählt. Zum anderen wurde die Stichprobe zufallsartig aus den restlichen von der Richtlinie umfassten Websites gezogen.
Einbringen von Beschwerden
Bitte beachten Sie folgendes
- Nützen Sie zuerst die Kontaktmöglichkeit, welche in der Erklärung zur Barrierefreiheit der betreffenden Website oder mobilen Anwendung angegeben ist. Sollte es dabei zu keiner für Sie zufriedenstellenden Lösung gekommen sein, können Sie sich jederzeit an die Ombudsstelle wenden.
- Die Ombudsstelle ist nur zuständig für Beschwerden, die Websites und mobile Anwendungen des Landes, der Gemeinden und von durch Landesgesetz eingerichteten Körperschaften öffentlichen Rechts betreffen. Hier erfahren Sie mehr über den konkreten Geltungsbereich der Richtlinie.
- Sollten Unsicherheiten bzgl. der zuständigen Stelle, bei der Sie sich beschweren können, bestehen, hilft ein Blick in die Erklärung zur Barrierefreiheit der betroffenen Website oder mobile Anwendungen.
- In der Übersicht der Beschwerdestellen des Bundes und der einzelnen Bundesländer finden Sie weitere Ansprechstellen beim Bund und den Bundesländern.
Verpflichtende Angaben
Senden Sie ein E-Mail an servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website XY“ mit folgenden Angaben:
- Vor- und Nachname
- Betroffene Website oder mobile Anwendung
- Kurzdarstellung des Problems
- Mögliche Lösung
- Bisherige Kontaktaufnahme mit dem Betreiber der Website: ja/nein
Was geschieht nach Einlangen einer Beschwerde?
Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskriminierungsgesetztes 2005 handelt.
- Berechtigte Beschwerde hinsichtlich des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005: Die Ombudsstelle spricht dem Land oder den betroffenen Eirichtungen Handlungsempfehlungen aus und schlägt Maßnahmen vor, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
- Die Beschwerde betrifft andere Bestimmungen nach dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005: Die Beschwerde wird von der Antidiskriminierungsbeauftragten bearbeitet.
- Keine Zuständigkeit der Beschwerdestelle: Sollte die Beschwerdestelle für das vorgebrachte Anliegen nicht zuständig sein, so wird, wenn möglich, an die zuständige Stelle verwiesen, z.B. wenn es sich um eine Einrichtung des Bundes und nicht des Landes handelt.
- Die Beschwerde ist nicht berechtigt: Sollte die Beschwerde nicht berechtigt sein, wird die Beschwerde abgewiesen.
Sie erhalten in jedem Fall eine Antwort der Ombudsstelle mit Informationen, wie mit der Beschwerde umgegangen wird und einer entsprechenden Begründung. Die Beschwerdestelle ist bemüht, eine Beschwerde so schnell wie möglich zu bearbeiten und sieht maximal 2 Monate für die Abwicklung eines Falles vor.
Rechtliche Möglichkeiten für Betroffene
Bei einer vorliegenden Diskriminierung wegen einer Behinderung gemäß dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz 2005 kann ein Vermittlungsversuch durch die Antidiskriminierungsbeauftragte durchgeführt werden. Sie haben aber auch die Möglichkeit eine Klage gemäß § 7 Tiroler Antidiskriminierungsgesetz 2005 bei einem ordentlichen Gericht zu erheben.