Gesetzliche Grundlagen
Gesetze und Richtlinien, die Monitoring, Barriere-Freiheit und vieles mehr betreffen.
Im Jahr 2008 hat Österreich das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBlIII Nr. 155/2008) ratifiziert. Damit verpflichten sich Bund und Länder, Menschen mit Behinderungen die umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben zu ermöglichen.
Schwerpunkte der Konvention sind:
die Definition der Teilhabe der Menschen mit Behinderungen
Behinderung wird erstmals ursachenunabhängig und altersunabhängig gesehen
Orientierung am Bedarf der Menschen mit Behinderungen – „Lebensqualität“
Selbstbestimmung und Wahlfreiheit der Betroffenen hinsichtlich Unterstützung und Begleitung
ein ganzheitliches Verständnis von Unterstützung und Begleitung
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
In Leichter Lesen
Im Jahr 2008 wurde Österreich Vertrags-Staat
der UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen.
Damit verpflichtete sich Österreich,
die einzelnen Punkte in diesem Vertrag umzusetzen.
Dieser Vertrag beschäftigt sich mit den Rechten
von Menschen mit Behinderungen.
Alle Menschen haben Menschen-Rechte.
Diese Rechte gelten überall auf der Welt.
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht
auf Teilhabe am Leben.
Sie stehen aber oft vor Barrieren.
Nach der UN-Konvention müssen die Staaten und Länder
diese Hindernisse und Barrieren beseitigen.
Österreich hat eine Bundes-Regierung
und neun Landes-Regierungen.
Deshalb müssen die Bundes-Regierung
und die Landes-Regierungen an der Umsetzung
der UN-Konvention arbeiten.
Dafür gibt es Gesetze.
Die Grundlage ist die UN-Konvention.
Für Tirol ist die Regelung im Tiroler Antidiskriminierungs-Gesetz.