Heimanwaltschaft
Eine Einrichtung des Landes Tirol
zur Wahrung der Rechte und Interessen von HeimbewohnerInnen
kostenlos - vertraulich - anonym
Heimanwältin: Elvira Havei
Meraner Straße 5, 1. Stock (Lift), 6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 508 7706 | Fax: +43 512 508 747715
Kostenlose Telefonnummer: 0800 800 504
Parteienverkehr:
Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung unter +43 512 508 7710 erforderlich!
Telefonzeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
Sie können sich persönlich, telefonisch, per Post oder per E-mail an die Heimanwältin wenden. Die Inanspruchnahme der Beratung ist kostenlos und auf Wunsch auch anonym.
Aufgaben der Heimanwaltschaft
- Entgegennahme und Bearbeitung von Vorbringen oder Beschwerden, besonders über Mängel oder Missstände im Bereich der Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Pflege in Wohn- und Pflegeheimen Aufklärung von Mängeln oder Missständen in Heimen und Hinwirken auf deren Beseitigung
- Beratung und Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten von Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen
- Prüfung von Anregungen und Abgabe von Empfehlungen zur Verbesserung der Stellung von Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen
- Hilfe bei Fragen zur Unterbringung, Versorgung, Betreuung, Pflege und Abrechnung von Heimkosten
- Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen mit Pflegedienst- und Heimleitungen, Bewohnern/Bewohnerinnen, Angehörigen, Pflege- und Verwaltungspersonal in Situationen, die mitunter eskalieren könnten
- Regelmässige Abhaltung von Sprechtagen in den Wohn- und Pflegeheimen aller Bezirke
- Prüfung von Heimverträgen im Hinblick auf die Einhaltung der Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern
- Heimeinschau laut Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz § 14 Aufsichtspflicht der Tiroler Landesregierung, Gruppe Gesellschaft, Gesundheit und Soziales
- Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Schulungen, Vorträgen und Medienschaltungen
Für wen?
- Bewohner und Bewohnerinnen von Wohn- und Pflegeheimen
- deren Angehörige
- deren Vertreter/Vertreterinnen (z.B. ErwachsenenvertreterInnen)
- deren Vertrauenspersonen
Die Tiroler Heimanwaltschaft besteht als Sondereinrichtung des Landes Tirol.
Sowohl positive Rückmeldungen als auch Anregungen für Verbesserungen in Wohn- und Pflegeheimen werden entgegengenommen und weitergeleitet. Ein persönliches Gespräch kann gerne telefonisch vereinbart werden.
Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz
Seit 01.01.2022 ist das Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz hat zum Ziel:
- den Schutz der Rechte und Interessen von Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen, sowie von Personen, die in absehbarer Zeit in ein Heim aufgenommen werden wollen
- die Wahrung der Menschenwürde
- die Wahrung der Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Heimbewohner und Heimbewohnerinnen
- die Sicherung der Pflegequalität
- die Sicherung eines bedarfsgerechten Netzes an stationären Dienstleistungen das hilfs-, betreuungs- oder pflegebedürftigen, insbesondere älteren Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglicht
Im § 8 des Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz wurde die Einrichtung einer Heimanwaltschaft geschaffen, um die Rechte und Interessen der Bewohner und Bewohnerinnen der Tiroler Wohn- und Pflegeheime zu wahren und zu sichern. Tirol hat damit die erste im Gesetz verankerte Heimanwaltschaft Österreichs geschaffen, die nur für Heimbewohner und Heimbewohnerinnen zuständig ist.
Fragen & Antworten
Was sind die Voraussetzungen für einen Heimplatz? Wie werden die Kosten für das Pflegeheim berechnet? Welche Rechte haben Bewohner*innen eines Pflegeheims und wo sind diese zu finden? Diese und viele weitere Fragen werden hier beantwortet.