Beteiligungs-Prozess
Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen
Seit August 2019 tritt die Tiroler Landes – Regierung
zur Umsetzung der UN – Konvention über die Rechte
der Menschen mit Behinderungen auf Landes – Ebene ein.
Deswegen wurde 2019 auch die Erstellung
des Tiroler Aktion – Plans befürwortet.
Bei der Erstellung des Tiroler Aktion – Plans wurde
ein Beteiligungs – Prozess gestartet.
Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen,
Interessens – Vertretungen und andere
interessierte Personen mitgearbeitet haben.
Bei der Erstellung des Tiroler Aktion – Plans hat es 3 Abschnitte gegeben.
Im 1. Abschnitt wurden Themen, Wünsche und Anliegen gesammelt.
Im 2. Abschnitt wurden die Themen, Wünsche und die Anliegen
mit der Tiroler Landes – Regierung besprochen.
Im 3. Abschnitt wurden die Maßnahmen vorgestellt und besprochen.
Diese Maßnahmen sind aus den Themen, Wünschen und Anliegen entstanden.
Es haben Termine stattgefunden,
bei denen Menschen mit Behinderungen,
Interessens – Vertretungen und andere interessierte Personen
eingeladen worden sind.
Es haben Termine zu diesen Lebens – Bereichen stattgefunden:
- Bewusstseins-Bildung
- Beschäftigung und Arbeit
- Gesundheit und Gewalt-Schutz
- Selbst-Bestimmt Leben und Soziale Teilhabe
- Zivil-Schutz und Katastrophen-Schutz
- Erholung und Freizeit, Kunst und Kultur
- Barriere-Freiheit
- Bildung und Wissen
Hier finden Sie Unterlagen zu den Einladungen, zu den Lebens – Bereichen
und Sie finden Informationen,
wer dafür zuständig ist
Videos
Hier finden Sie Videos dazu in Gebärden – Sprache
Angebot für Gehörlose