UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - UN-BRK
Die UN-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
ist ein internationaler Vertrag.
Mit diesem Vertrag
verpflichtet sich Österreich
seit 26. Oktober 2008
die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- zu schützen,
- zu fördern
- zu gewährleisten und
- weiter zu entwickeln.
Österreich ist verpflichtet,
regelmäßig den UN-Behindertenrechts-Ausschuss zu berichten
und sich einer Staaten-Prüfung zu unterziehen.
Am 23. August 2023 fand die Staaten-Prüfung
vor dem UN-Behinderten-Rechts-Ausschuss
in Genf statt.
Die abschließenden Bemerkungen
enthalten insgesamt 72 Empfehlungen
zu 32 Artikeln der UN-Behindertenrechtskonvention,
die in den nächsten Jahren in Österreich
umgesetzt werden sollen.
Der folgende Link führt zu den abschließenden Bemerkungen
des UN-Behindertenrechts-Ausschusses: