Anonyme Geburt
Die anonyme Geburt ist ein Ausweg für Frauen und Mädchen, die sich in einer schwierigen Situation befinden
Frauen und Mädchen können in allen öffentlichen Krankenanstalten in Tirol anonym entbinden, das heißt
- Ihre Identität muss nicht bekanntgegeben werden. Sie sagen, dass Sie anonym entbinden wollen.
- Diese Möglichkeit besteht, unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft.
- Kostenlos
- Sie und Ihr Kind erhalten die beste medizinische Versorgung und können auch psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.
- Sie müssen keine rechtliche oder strafrechtliche Verfolgung befürchten.
Sie melden sich im Kreissaal der öffentlichen Krankenanstalt an, die Sie ausgewählt haben und bringen vor, dass Sie Ihr Kind anonym, also ohne Bekanntgabe Ihrer Identität, gebären wollen. Im Notfall können Sie auch die Rettung kontaktieren und mitteilen, dass Sie anonym gebären wollen. Auch wenn Sie in diesem Krankenhaus aufgrund früherer Untersuchungen schon bekannt sind, können Sie Ihr Kind anonym zur Welt bringen. Sie haben das Recht zur anonymen Geburt. Sie müssen sich nicht ausweisen, Sie könnten auch unter einem erfundenen Namen entbinden.
Nach der Entbindung erhalten Sie rechtliche Beratung bei der örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfe. Eine Kolleg*in der Kinder- und Jugendhilfe wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Im Fall der anonymen Geburt geht die Obsorge für Ihr Kind vorerst auf den Kinder- und Jugendhilfeträger über, der für Ihr Kind geeignete Adoptiveltern auswählt. Auf Ihren Wunsch können Sie diese auch kennenlernen.
Bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens können Sie Ihre Entscheidung auf Freigabe des Kindes unter bestimmten Umständen wieder rückgängig machen. Auch hier ist die Kinder- und Jugendhilfe Ihr Ansprechpartner.
Die Adoption oder Annahme an Kindesstatt bedeutet die Schaffung eines Eltern-Kind-Verhältnisses durch Vertrag, der von Seiten des Pflegschaftsgerichtes zu genehmigen ist. Die leiblichen Eltern verzichten auf Rechte und Pflichten gegenüber Ihrem Kind. Diese gehen auf Grund des Adoptionsvertrages auf die Adoptiveltern über.
Ein adoptiertes Kind will über seine leiblichen Eltern und seine Familie Bescheid wissen. Es will etwas über die Beweggründe, die die Mutter zur anonymen Geburt und zur Freigabe zur Adoption bewogen hat, erfahren. Es sind dies wichtige Informationen zur eigenen Identitätsfindung. Die Erfahrung der Kinder- und Jugendhilfe hat gezeigt, wie wichtig es ist, dem Kind die Möglichkeit zu geben, diese Fragen beantwortet zu bekommen.
Daher bitten wir Sie, einen Brief an Ihr Kind zu verfassen und an die zuständige Kinder- und Jugendhilfe zu senden. Sie können den Brief auch zu einem späteren Zeitpunkt schreiben und an uns weiterleiten.
Der Inhalt des Briefes an Ihr Kind sollte enthalten:
- Ort der anonymen Geburt
- Zeitpunkt der anonymen Geburt
- Warum ich dich anonym geboren habe
- Warum ich dich zur Adoption frei gegeben habe
- Mein Aussehen
- Mein Alter und mein Beruf
- Meine Lebensumstände
- Was ich über den Vater weiß
- Was ich über Familienkrankheiten weiß
- Was ich dir für deine Zukunft wünsche und
- Was ich dir noch sagen möchte….
Auch ein persönliches Andenken kann beigefügt werden.
Wenn Sie nicht anonym gebären wollen, dann gibt es noch andere Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Namen bekannt geben und
- Ihr Kind trotzdem zur Adoption frei geben oder
- sich für eine Pflegeplatzunterbringung entscheiden.
- Ihr Kind behalten und die Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen.
Unterstützung und auch anonyme rechtliche Beratung erhalten Sie bei der Kinder- und Jugendhilfe an den Bezirksverwaltungsbehörden:
- Bezirk Innsbruck-Land
- Bezirk Imst
- Bezirk Kitzbühel
- Bezirk Kufstein
- Bezirk Landeck
- Bezirk Lienz
- Bezirk Reutte
- Bezirk Schwaz
- Stadt Innsbruck
Liste der öffentlichen Tiroler Krankenanstalten mit Geburtsabteilungen:
- Innsbruck-Stadt:
A.ö. Landeskrankenhaus - Univ.-Kliniken Innsbruck, Anichstraße 35, 6020 Innsbruck, Tel. 050504-0 - Bezirk Innsbruck-Land:
A.ö. Landeskrankenhaus Hall i.T., Milser Straße 10, 6060 Hall, Tel. 050 504 34000 - Bezirk Kitzbühel:
A.ö. Bezirkskrankenhaus St. Johann i.T., Bahnhofstraße 14, 6380 St. Johann i.T., Tel. 05352/606-0 - Bezirk Kufstein:
A.ö. Bezirkskrankenhaus Kufstein, Endach 27, 6330 Kufstein, Tel. 05372/6966-0 - Bezirke Landeck und Imst:
A.ö. Krankenhaus St. Vinzenz, Sanatoriumstraße 43,6511 Zams, Tel. 05442/600-0 - Bezirk Lienz:
A.ö. Bezirkskrankenhaus Lienz, Emanuel-von-Hibler-Straße 5, 9900 Lienz, Tel. 04852/606-0 - Bezirk Reutte:
A.ö. Bezirkskrankenhaus Reutte, Krankenhausstraße 39, 6600 Reutte, Tel. 05672/601-0 - Bezirk Schwaz:
Bezirkskrankenhaus Schwaz, BetriebsGmbH, Swarovskistraße 1 – 3, 6130 Schwaz, Tel. 05242/600-0