Feststellung der Vaterschaft, Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss
Die Mutter bzw. ein sonstiger gesetzlicher Vertreter des Kindes ist gesetzlich verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Vaterschaft für ein Kind festgestellt wird. Die Mutter kann aber auch von ihrem Recht Gebrauch machen, den Namen des Vaters nicht bekanntzugeben. Der Kinder- und Jugendhilfeträger hat die Mutter darauf aufmerksam machen, welche Folgen es hat, wenn die Vaterschaft nicht festgestellt wird. Ein Verzicht auf die Feststellung der Vaterschaft hat insbesondere Auswirkungen auf den Unterhalt und das gesetzliche Erbrecht.
Die Vaterschaft kann beim Standesamt, der Kinder- und Jugendhilfe, beim Bezirksgericht, beim Notar oder bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland durch eine persönliche Erklärung in inländischer öffentlicher oder öffentlich-beglaubigter Urkunde anerkannt werden.
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