Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe
Meldung auf Verdacht einer Kindeswohlgefährdung:
- Kinder- und Jugendhilfen der Bezirksverwaltungsbehörden
- Kindesmisshandlung oder doch nicht?
- Kindesmisshandlung: Verdächtige Verletzungsmuster, Forensische Dokumentation
- Was tun bei Verdacht auf Gewalt an Kindern
Wenn Sie vermuten oder wissen, dass ein Kind Schutz braucht, vor Gewalt, sexuellen Übergriffen oder Vernachlässigung, steht das Kinder- und Jugendhilfereferat auch als Ansprechpartner zur Verfügung.
Angebote:
- psychosoziale und rechtliche Information
- Beratung
- Krisenintervention - bei Gefahr im Verzug sind Sofortmaßnahmen möglich
- kompetente Vermittlung an spezielle Einrichtungen
- konkrete Erziehungshilfen
Was ist unser gesetzlicher Auftrag?
- Eltern bei der gewaltfreien Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen
- Bei Vernachlässigung, körperlichen, seelischen und sexuellen Übergriffen einzuschreiten und
- Kinder in ihren Bedürfnissen wahrzunehmen und zu schützen
Wer kann sich an die Kinder- und Jugendhilfe wenden?
- Eltern, Kinder und Jugendliche, die sich in einer familiären Krise befinden und Unterstützung suchen
- Personen, welche in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld Kinder in einer Notsituation sehen.
- Betroffene Kinder und Jugendliche selbst
Bei Informationen über eine Gefährdung des Wohles eines Kindes/Jugendlichen erfolgt eine umfassende Abklärung der Lebenssituation der(s) betroffenen Minderjährigen und es werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingeleitet.
Für Angehörige eines medizinischen Gesundheitsberufes, für in der Kinder- und Jugendhilfe tätige oder beauftragte Personen, sowie für Ärzte steht ein Formular zur Meldung des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung an den Kinder- und Jugendhilfeträger zur Verfügung.