Stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
Volle Erziehung (§ 42 TKJHG)
Können die familiären Probleme durch Unterstützung der Erziehung nicht bewältigt werden, ist es möglich, dass das Kind (der/die Jugendliche) eine kürzere oder längere Zeit in einer familienähnlichen Einrichtung, in einem Familienverband (Pflegefamilie), in einer sozialpädagogischen Einrichtung, im Rahmen des betreuten Wohnens oder einer sonstigen Einrichtung lebt. Dabei wird der Kinder- und Jugendhilfeträger von den Eltern oder vom Gericht mit der Pflege und Erziehung des Kindes/Jugendlichen betraut.
Hilfen zur Erziehung kommen in der Regel durch Vereinbarung zwischen Eltern und der Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaften/Stadtmagistrat, in besonderen Fällen durch Anordnung des Gerichtes zustande.
- Gstraunthaler KEG, Kinderwohngemeinschaft Pollingberg
- Haus Mirjam
- Haus Terra
- Jugendland GmbH
- Kinderzentrum Mariahilf - Innsbrucker Soziale Dienste
- Kinderzentrum Pechegarten - Innsbrucker Soziale Dienste
- LAURA, LAURITA und AMANDA
- Pro Juventute - Haus MIKADO (Kirchbichl)
- Pro Juventute - Haus TRAMPOLIN (Kirchberg)
- Pro Juventute - Brixlegg
- Pro Juventute - Westendorf
- slw Jugendhilfe - Kinder- und Jugendwohngruppen
- SOS-Kinderdorf Imst
- SOS-Kinderdorf - Sozialpädagogisch - therapeutisches Jugendwohnen
- SOS-Kinderdorf Osttirol
- SOS-Kinderdorf Osttirol - Jugendwohnen
- Sozialpädagogische Wohngemeinschaft für Mädchen
- TUPO - Sozialpädagogische Wohngemeinschaft Oberland
Betreutes Wohnen:
- InnHouse
- Jugendwohnstart
- Nestwärme - Betreutes Wohnen für Mädchen und junge Mütter
- SOS-Kinderdorf Innsbruck
- XXL - Betreutes Wohnen
- Zesa - Zentrum für Soziale Arbeit
Landeseinrichtungen: