Auszeichnung Glanzleistung
Anerkennung für engagierte junge Menschen mit der Auszeichnung „Glanzleistung, das junge Ehrenamt“
Pressemeldung des Landes Tirol vom 14. Juni 2024
Mit der Auszeichnung „Glanzleistung – das junge Ehrenamt“ würdigt das Land Tirol gemeinsam mit dem Land Südtirol und dem Trentino ehrenamtliches Engagement in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Dabei können sowohl Einzelpersonen als auch Projekte ausgezeichnet werden. Die Auszeichnung wird jährlich vergeben.
Voraussetzungen
1. Einzelpersonen
Es können Einzelpersonen ausgezeichnet werden, die
- mindestens zwei Jahre lang ehrenamtlich und unentgeltlich in einer Organisation, die die Voraussetzungen für die Namhaftmachung von Mitgliedern im Tiroler Jugendbeirat erfüllt, tätig sind bzw. waren
- während eines Zeitraumes von mindestens zwei Jahren maßgeblich das Vereins-/Organisationsleben mitgestaltet sowie bei Angeboten bzw. Maßnahmen entscheidend mitgewirkt oder eine besondere Leistung für den Verein/die Organisation erbracht haben und
- zum Zeitpunkt der Nominierung höchstens 35 Jahre alt sind.
Voraussetzungen für die Namhaftmachung von Mitgliedern im Tiroler Jugendbeirat sind:
- Verein mit Sitz in Tirol, dessen Vereinszweck die Jugendarbeit ist oder
- Einrichtung der verbandsmäßigen Jugendarbeit mit Sitz in Tirol
mit Organisationsstruktur in jeweils mindestens fünf Bezirken.
Einzelpersonen, die bereits die Auszeichnung Glanzleistung erhalten haben, können nicht neuerlich ausgezeichnet werden.
2. Projekte
Es können Projekte ausgezeichnet werden, die
- in überwiegendem Maße ehrenamtlich getragen werden,
- das Miteinander junger Menschen in der Gesellschaft fördern und
- eine über ihre Organisation hinausgehende Signalwirkung haben.
Nicht ausgezeichnet werden können Schulprojekte sowie Projekte, deren Abschluss länger als ein Kalenderjahr vor der Auszeichnung zurückliegt.
Eine eigene Auszeichnung wird für grenzüberschreitende Projekte in der Europaregion Tirol/Südtirol/Trentino vergeben, die zusätzlich zu den oben angeführten Kriterien ein grenzüberschreitendes Zusammenwirken zum Inhalt haben.
Nominierung
Eine Nominierung ist innerhalb des jeweils festgelegten Einreichzeitraumes möglich und erfolgt
- für Einzelpersonen: durch die nominierungsberechtigte Organisation gemäß Punkt 1, die Nominierung muss von einer für die Organisation auf Landesebene zeichnungsberechtigten Person unterfertigt sein
- für Projekte: durch Vereine, Organisationen oder Einzelpersonen.
Für die Nominierung von Einzelpersonen und Projekten steht jeweils ein Formular zur Verfügung.
Verleihung der Auszeichnung
Es kann jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Auszeichnungen vergeben werden, sodass die Verleihung entsprechend der vorgenommenen Auswahl der Einreichungen erfolgt.
Die Auszeichnung wird im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung übergeben. Die Euregio-Regionen Tirol, Südtirol und Trentino wechseln sich hier ab. 2025 wird der Festakt in der Region Trentino stattfinden.
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