Jugendbeirat
Die Tiroler Landesregierung hat 2009 die Errichtung eines Jugendbeirats beschlossen, seit dem Jahr 2016 ist dieser im Jugendgesetz verankert. Der Jugendbeirat hat folgende Aufgaben:
- Beratung der Landesregierung in grundsätzlichen Fragen des Jugendschutzes und der Jugendförderung
- Herantragen von allgemeinen jugendpolitischen Zielvorstellungen an die Landesregierung,
- Ausarbeitung von Vorschlägen und Konzepten zur Lösung grundsätzlicher jugendpolitischer Fragestellungen.
Mitglieder des Jugendbeirates:
- vier VertreterInnen der Offenen Jugendarbeit,
- zwei VertreterInnen der LandesschülerInnenvertretung,
- zwei VertreterInnen der Gemeinden
- eine VertreterIn der Stadt Innsbruck
- jeweils eine VertreterIn aus Einrichtungen der verbandlichen Jugendarbeit (Organisationsstruktur in mindestens fünf Bezirken)
- jeweils eine VertreterIn aus Vereinen, deren Vereinszweck die Jugendarbeit ist (Organisationsstruktur in mindestens fünf Bezirken).
Die Mitglieder des Jugendbeirates werden mit Beschluss der Tiroler Landesregierung für die Dauer von zwei Jahren bestellt.
Mit Regierungsbeschluss vom 13. Juni 2023 wurden 21 stimmberechtigte Mitglieder für die aktuelle Funktionsperiode bestellt.
Vorsitz Jugendbeirat
Ein Vorsitz sowie drei Stellvertretende bilden das Vorsitzteam des Jugendbeirats.
Die Jugendbeirats-Mitglieder wählten als Vorsitzteam Nina Walch als Vorsitzende (Rotes Kreuz, Landesverband Tirol) sowie Anna Giner (Alpenvereinsjugend), Christian Lettner (Sportunion Tirol) und Martina Steiner (Plattform Offene Jugendarbeit Tirol) als Stellvertretende.
Kontakt: jugendbeirat@tsn.at
Das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, fungiert als Geschäftsstelle des Jugendbeirates und ist unter ga.jugend@tirol.gv.at bzw. +43 512 508 7851 erreichbar.