Teilnahmebedingungen, Kategorien und Bewertung
Teilnahmebedingungen
- Schülerinnen und Schüler der höheren Schulen
- Schülerinnen und Schüler der mittleren Schulen
- Werktätige Jugendliche sowie Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen
- Schülerinnen und Schüler der 8. Schulstufe
- Schülerinnen und Schüler der Polytechnischen Schulen (inklusive Alternativformen)
- Arbeitssuchende/arbeitslose Jugendliche bzw. Jugendliche in Projekten.
Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler, die beim Landesbewerb nicht jünger als 13 und nicht älter als 24 Jahre alt sind.
In den einzelnen Kategorien finden Bundesendbewerbe statt. Wer schon einmal an einem dieser Endbewerbe teilgenommen hat, kann nicht noch einmal in derselben Kategorie antreten.
Die Anwesenheit beim Bundesendbewerb ist während der gesamten Zeit verpflichtend!
Die Landwirtschaftskammer veranstaltet für die Mitglieder der Landjugend einen eigenen Bundes-Jugendredewettbewerb. Mehr Infos dazu findest du auf der Website der Landjugend Österreich.
Kategorien
Es stehen drei Redekategorien zur Auswahl.
Klassische Rede
Für die Kategorie „Klassische Rede“ wählen die TeilnehmerInnen ihr Redethema frei aus. Das gewählte Thema ist bei der Anmeldung bekannt zu geben. Die klassische Rede muss mindestens sechs und darf nicht länger als acht Minuten dauern. Es muss frei gesprochen werden. Außer einem Konzept sind keine weiteren Hilfsmittel erlaubt. Es dürfen keine kreativen Elemente (Lied, Präsentation) oder Anschauungsgegenstände, Verkleidung etc. eingesetzt werden. Im Anschluss daran werden von der Jury bzw. dem/der FragestellerIn zwei Fragen gestellt. Die Antworten fließen in die Bewertung ein.
In dieser Kategorie wird nach Schultyp untergliedert. Werktätige Jugendliche zählen zur Kategorie der BerufsschülerInnen. Arbeitssuchende/arbeitslose Jugendliche werden entsprechend ihrer abgeschlossenen oder abgebrochenen Ausbildungen einem Schultyp zugeordnet.
Sprachrohr
In der Kategorie „Sprachrohr“ wird der Inhalt in Versform, als Kurzkabarett, mit Musikbegleitung oder in einer selbstgewählten originellen Form von einer Einzelperson oder einer Personengruppe dargestellt. Die Gruppe darf aus maximal vier Personen bestehen. Die Dauer der Darbietung darf acht Minuten nicht überschreiten. Der Inhalt muss in neuer, selbst festgelegter Weise bearbeitet sein (keine Kopie oder Reproduktion; zu vorhandenen Melodien ist ein neuer Text erlaubt), die deutsche Sprache sollte dominierend sein und Statisten sind nicht erlaubt. Im Anschluss daran wird von der Jury bzw. dem/der FragestellerIn zwei Fragen gestellt. Die Antworten fließen in die Bewertung ein.
In dieser Kategorie treten die TeilnehmerInnen aller Schultypen an, es gibt keine Untergliederung, es können auch SchülerInnen unterschiedlicher Schulen oder Schultypen eine Gruppe bilden.
Spontanrede
In der Kategorie „Spontanrede“ wird spontan zu einem Thema Stellung genommen. Aus einem der Themenschwerpunkte
- Jugend, Familie
- Gesellschaft, Inklusion
- Bildung, Arbeit
- Medien, Digitalisierung
- Politik, Demokratie
- Religion, Weltanschauung
- Freizeit, Sport
- Kunst, Kultur
- Umwelt, Nachhaltigkeit
- Gesundheit, Ernährung
zieht der/die TeilnehmerIn zwei Themen und muss sich anschließend für eines der beiden Themen entscheiden. Nach fünf Minuten Vorbereitungszeit ist eine Rede von mindestens zwei bis maximal vier Minuten zu halten. Im Anschluss daran werden von der Jury bzw. dem/der FragestellerIn ein bis zwei Frage gestellt. Die Antworten fließen in die Bewertung ein.
In dieser Kategorie treten die TeilnehmerInnen aller Schultypen an, es gibt keine Untergliederung.
Bewertung
Die Bewertung erfolgt durch eine Fachjury.
Bei der „Klassischen Rede“ werden von der Jury bzw. dem/der FragestellerIn im Anschluss zwei bis drei Fragen gestellt. Bei den Redekategorien „Sprachrohr“ sowie „Spontanrede“ wird von der Jury bzw. dem/der FragestellerIn mindestens eine Frage gestellt.
Die Fachjury bewertet den Inhalt, die Präsentation, den Aufbau, die Sprache der Rede und die Fragebeantwortung. Mit der Fragestellung soll überprüft werden, ob der/die TeilnehmerIn sich mit dem Thema seiner/ihrer Rede auseinandergesetzt hat und seine/ihre Ideen und Ansichten darstellen kann. Eine inhaltliche Richtigstellung der Rede ist nicht die Aufgabe des Mitglieds der Jury bzw. des/der FragestellerIn.
Sofern der Inhalt der Rede gegen die Prämissen des Redewettbewerbs (Respekt, keine Abwertung von Personen oder Personengruppen) verstößt, kann der/die TeilnehmerIn von der Wertung und/oder der Teilnahme am Redewettbewerb ausgeschlossen werden.
Um allen TeilnehmerInnen die gleiche Chance zu geben, sind die Rahmenbedingungen innerhalb einer Kategorie (Rede am Pult, mit Mikrofon, Auf- und Abbau beim Sprachrohr...) für alle gleich.
Als besonderes Extra bekommen Teilnehmer/innen nach dem Bewerb Tipps und Anregungen der Jurymitglieder zugeschickt.