Gewaltschutz & Gewaltprävention
"Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung."
(Artikel 5 BVGKR)
Das bedeutet, dass es verboten ist, Kinder körperlich zu bestrafen, ihnen seelisches Leid zuzufügen oder sie zu missbrauchen oder zu misshandeln.
In Österreich ist Gewalt in der Erziehung seit 1989 gesetzlich verboten. Es sind also auch Ohrfeigen, Schläge, Demütigungen oder Beleidigungen nicht erlaubt!
Kinder und Jugendliche brauchen besonderen Schutz, damit sie keine Gewalt erfahren! Und wenn das doch der Fall ist, brauchen sie Hilfe!
Kinderschutz geht uns alle an
Gesetzliche Regelungen, so wichtig sie auch sind, schaffen für sich alleine noch keinen gewaltfreien Lebensraum für Kinder. Damit Kinder sichere Orte vorfinden, in denen sie sich gut entwickeln und beschützt aufwachsen können, darf Gewalt kein Tabuthema mehr sein. Es braucht regelmäßig bewusstseinsbildende Maßnahmen, um die Gesellschaft für eine gewaltfreie Erziehung zu sensibilisieren und mittels Gewaltprävention möglichen Übergriffen vorzubeugen.
So müssen einerseits Kinder über ihr Recht Bescheid wissen und darin bestärkt werden, „Nein!“ zu sagen, andererseits müssen auch Eltern und alle Personen, die mit Kindern in den unterschiedlichsten Bereichen arbeiten, aufgeklärt und sensibilisiert werden.
Für viele betroffene Kinder und Jugendliche ist es extrem schwierig, über erlebte Gewalthandlungen zu sprechen. Zu groß ist die Angst, dass einem nicht geglaubt oder die Gewalt verharmlost wird. Gerade Kinder haben häufig auch Angst, ihre Eltern zu verraten oder gar zu verlieren und sagen deshalb häufig lange nichts. Manchmal wird auch durch Druck und Drohungen dafür gesorgt, dass Erlebtes geheim bleibt.
Mit Mut und Zivilcourage gegen Gewalt!
Damit das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung auch im Alltag umgesetzt wird, braucht es vor allem von Erwachsenen Zivilcourage und den Mut, sich einzumischen, wenn Kinder leiden!
Wenn bei Kindern oder Jugendlichen Anzeichen von Misshandlungen, Missbrauch oder auch Verwahrlosung oder Vernachlässigung bemerkt werden, tritt häufig auch große Unsicherheit auf, was zu tun ist.
Grundsätzlich gilt: Kinder, die Gewalt erfahren, brauchen Hilfe! Aber dennoch gilt es in einem solchen Fall nichts zu überstürzen und überlegt zu handeln. Die Beratung und Hilfe durch Fachleute kann hier große Last abnehmen.
Informationen für Kinder und Jugendliche
Was ist Gewalt? Wie geht es dir? Was kannst du machen? Wer kann dir helfen?
Informationen für Erwachsene, Eltern, Betreuungspersonen, ...
Was genau ist verboten? Wie erkenne ich Gewalt an Kindern und Jugendlichen? Was brauchen Kinder, die Gewalt erlebt haben? Was kann ich im Verdachtsfall tun?
Informationen für Einrichtungen, Organisationen und Vereine
Welche Verantwortung haben wir als Einrichtung, Organisation, Verein? Was machen Kinderschutzbeauftragte? Was können wir tun, um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen? Wann besteht Mitteilungspflicht an die Kinder- und Jugendhilfe?
- Weitere Informationen zu diesem Thema findest du hier: Infomaterial und Broschüren