Deine Rechte und Pflichten
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ...
- darfst du in Tirol (mit Erlaubnis deiner Eltern) bis 1.00 Uhr früh ausgehen; Tiroler Jugendgesetz
- darfst du in Tirol mit Einwilligung deiner Eltern auch ohne Aufsicht in einem Beherbergungsbetrieb (z. B. Hotel, Campingplatz) übernachten; Reisen
- darfst du freiwillige sexuelle Beziehungen eingehen; Sexualität
- darfst du deine Religion frei wählen;
- musst du in medizinische Behandlungen selbst einwilligen; Familienrecht
- benötigst du keine schriftliche Einwilligung deiner Eltern für ein Piercing, wenn anzunehmen ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen verheilen wird. Andernfalls brauchst du dafür bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eine schriftliche Einwilligung deiner Eltern;
- bist du strafmündig, das heißt, dass du für Verstöße gegen das Gesetz auch bestraft werden kannst; Strafrecht
- bist du deliktsfähig, das heißt, dass du für dein schädigendes Verhalten zum Schadenersatz verpflichtet werden kannst;
- kannst du in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren selbstständig handeln; Familienrecht
- kannst du über dein Einkommen, sowie Sachen, die dir zur freien Verfügung überlassen wurden, selbstständig bestimmen. Wichtig ist, dass du dabei nicht deine Lebensbedürfnisse gefährdest;
- kannst du ohne Zustimmung deiner Eltern ein Konto eröffnen, wenn du regelmäßige Einkünfte aus eigener Arbeit (z. B. Lohn oder Lehrlingsentschädigung) beziehst;
- kannst du mit Zustimmung deiner Eltern eine Bankomatkarte erhalten, wenn du für deine regelmäßigen Einkünfte (z. B. Lohn oder Lehrlingsentschädigung) selbstständig ein Konto eröffnet hast. Informationen zu den drei letztgenannten Punkten findest du hier: Geld & Konto
Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ...
- kannst du unter der Voraussetzung, dass du deine Schulpflicht (neunte Schulstufe) bereits beendet hast, einen Arbeitsvertrag abschließen (auch einen Ferialjob ausüben). Ein Lehrvertrag kann aber nur mit Zustimmung eines Elternteils abgeschlossen werden; Arbeit & Lehre
- darfst du mit einem Moped fahren – vorausgesetzt, du hast einen Mopedausweis und die Zustimmung deiner Eltern. Straßenverkehr
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ...
- darfst du dir mit schriftlicher Einwilligung deiner Eltern ein Tattoo stechen lassen;
- darfst du in Tirol mit Erlaubnis deiner Eltern ohne zeitliche Beschränkung ausgehen; Tiroler Jugendgesetz
- darfst du in Tirol Alkohol (mit Ausnahme von gebranntem Alkohol und Mischungen, die gebrannten Alkohol enthalten) konsumieren; Tiroler Jugendgesetz
- bist du wahlberechtigt;
- kannst du auf Antrag vom Gericht für ehemündig erklärt werden, wenn deine künftige Ehepartnerin/dein künftiger Ehepartner schon das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Ab dem vollendeten 17. Lebensjahr ...
- kannst du einen Führerschein der Klasse B erhalten (Führerschein mit 17); Straßenverkehr
- kannst du auch ohne deine Eltern eine Bankomatkarte erhalten, wenn du für deine regelmäßigen Einkünfte (z. B. Lohn oder Lehrlingsentschädigung) selbstständig ein Konto eröffnet hast. Geld & Konto
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist verboten ...
- die Benützung von öffentlichen Solarien;
- die Weitergabe, der Besitz und die Verwendung von jugendgefährdenden Medien, Gegenständen und Dienstleistungen; Tiroler Jugendgesetz
- in Tirol der Konsum von Tabak, gebranntem Alkohol und Mischungen, die gebrannten Alkohol enthalten (sogenannte „Alkopops“); Tiroler Jugendgesetz
- der Erwerb und Besitz von Waffen. Darunter fallen beispielsweise auch Elektroschocker, Taser und Pfeffersprays. Ebenfalls verboten ist der Verkauf und die Abgabe von Soft Guns und Paintball-Markierer an unter 18-Jährige.
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bist du laut Gesetz Jugendliche/Jugendlicher! Ab 18 Jahren bist du volljährig, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten!