Familienrecht
Das Familienrecht enthält gesetzliche Regelungen zur Beziehung zwischen Familienmitgliedern.
Es regelt zum Beispiel die Beziehung zwischen dir und deinen Eltern, aber auch die Beziehung zwischen deiner Mutter und deinem Vater.
Obsorge
Als Obsorge bezeichnet man die Rechte und Pflichten deiner Eltern dir gegenüber bis du volljährig (also 18 Jahre alt) bist.
Zur Obsorge gehören die Bereiche
- Pflege und Erziehung,
- Vermögensverwaltung und
- gesetzliche Vertretung
Bei der Pflege geht es um die unmittelbare Aufsicht und die Sicherung deines körperlichen und gesundheitlichen Wohls. Dazu gehören z. B. Arztbesuche, Aufsicht am Spielplatz usw.
Unter Erziehung wird all das verstanden, was deine Entwicklung betrifft. Dazu gehören auch deine Ausbildung und die Förderung deiner Eigenschaften, wie z. B. die Auswahl der Schule aber auch der Besuch eines Fußballvereins oder einer Musikschule. Natürlich gehören auch Regeln zur Erziehung dazu, aber diese dürfen nie Gewalt enthalten ... weder körperliche noch seelische Gewalt!
Bis du volljährig bist, haben deine Eltern das Recht, zu bestimmen, wo du wohnst und wo du dich aufhalten darfst.
Die Vermögensverwaltung betrifft deine Finanzen. Bist du noch minderjährig, also unter 18 Jahre alt, und besitzt du ein eigenes Vermögen, so sind deine Eltern verpflichtet, dieses Vermögen zu verwalten.
Die gesetzliche Vertretung ist das Recht und die Pflicht deiner Eltern für dich Handlungen und Einwilligungen zu tätigen. Das bedeutet, dass deine Eltern in deinem Namen handeln, wenn du das aufgrund deines Alters noch nicht selbst kannst.
Haben deine Eltern die gemeinsame Obsorge, so ist jeder für sich alleinvertretungsbefugt, das heißt, dass die Unterschrift eines Elternteils genügt. Beide Zustimmungen brauchst du aber bei größeren Entscheidungen (z. B. wenn du deinen Namen ändern möchtest, wenn du einen Lehr-, Ausbildungs- oder Dienstvertrag abschließen oder vorzeitig beenden willst).
Wenn deine Eltern zusammenleben, haben sie in den meisten Fällen die „gemeinsame Obsorge“, das bedeutet, dass sie gemeinsam für dich sorgen. Leben deine Eltern nicht zusammen oder haben sie sich scheiden lassen, kann im Familienrecht auch geregelt werden, dass nur ein Elternteil die Obsorge für dich hat.
Unterhalt
Der Unterhalt ist dazu da, dass du alles hast und bekommst, was du zum Leben brauchst. Dafür sind in erster Linie deine Eltern verantwortlich. Zum Unterhalt gehören z. B. Kleidung, Wohnung, Nahrung, Schulsachen.
Naturalunterhalt bedeutet, dass du diese Dinge direkt von deinen Eltern bekommst. Wenn deine Eltern getrennt leben, dann muss der Elternteil, bei dem du wohnst diesen Naturalunterhalt leisten – er muss dir also einen Platz zum Schlafen bieten, du hast dort ein Bad zur Verfügung, es sind ausreichend Lebensmittel vorhanden, du bekommst Kleidung usw. Der andere Elternteil hingegen, der nicht mehr mit dir in einem Haushalt lebt, muss dich mit Geldunterhalt unterstützen. Dieses Geld gibt er aber meist dem anderen Elternteil, der einkaufen geht und die Besorgungen für dich erledigt.
Kontaktrecht
Jedes Kind hat das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen.
Wenn sich deine Eltern trennen und du nicht mehr mit beiden Eltern zusammenwohnst, ist es für eure Beziehung sehr wichtig, dass du weiterhin mit beiden Elternteilen Kontakt hast. Deine Eltern haben in einem solchen Fall die Pflicht, Besuche bzw. Kontakte zwischen dir und demjenigen Elternteil zu vereinbaren, der nicht mehr im gleichen Haushalt mit dir lebt – das nennt man dann Kontaktrecht. Auch Telefonate mit dem anderen Elternteil oder Videotelefonate gehören zum Kontaktrecht bzw. Besuchsrecht.
Wenn sich deine Eltern nicht selbst einigen können, können sie das auch bei Gericht vereinbaren oder das Gericht entscheidet darüber, wie die Kontakte stattfinden sollen. Wenn du aber schon 10 Jahre alt bist, muss die Richterin bzw. der Richter auch dich vor der Entscheidung anhören – das bedeutet, dass auch du sagen darfst, wie du dir die Besuche vorstellst. Sobald du 14 Jahre alt bist, darfst du in Verfahren über die Pflege und Erziehung sogar selbstständig vor Gericht handeln, also ohne, dass deine Eltern dich vertreten (bspw. Anträge stellen). Über 14 Jahren kannst du nicht mehr zu Kontaktbesuchen gezwungen werden.
Kinderbeistand
Der Kinderbeistand ist eine Person, die dir vom Gericht zur Seite gestellt wird, um deine Interessen und deine Meinung zu vertreten, wenn du das willst. Diese Person ist speziell für deine Bedürfnisse zuständig. Ein Kinderbeistand ist wirklich nur für dich da – er vertritt weder deine Eltern, noch das Jugendamt oder das Gericht.
Besuchsbegleitung
Wenn die Besuche und Kontakte mit einem Elternteil nicht so ablaufen, wie es sein sollte oder es dabei Probleme gibt, kann das Gericht eine Besuchsbegleitung anordnen. Das bedeutet, dass dich und den Elternteil, den du besuchst, eine neutrale (also unabhängige) Person begleitet. Sie ist für solche Situationen ausgebildet und gibt Acht, dass es dir bei den Besuchen gut geht.
Medizinische Behandlung
Medizinische Behandlungen sind vor allem
- Heilbehandlungen
- das Verabreichen von Medikamenten (z. B. der Pille)
- kosmetische Eingriffe
- Operationen
Die Einwilligung in eine medizinische Behandlung muss der Arzt einholen
- von den Eltern oder einem Elternteil, wenn die notwendige Entscheidungsfähigkeit bei den Minderjährigen fehlt;
- von dir selbst, wenn du reif genug bist, die Tragweite und die Risiken des Eingriffs selbst einschätzen zu können. Das wird dir ab 14 Jahren zugetraut. Die Entscheidungsfähigkeit kann nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden.
- Bei schweren Operationen braucht es die Einwilligung des Erziehungsberechtigten.
Wenn du reif genug bist, darf aus medizinischer Sicht nichts ohne deinen Willen geschehen! Das gilt für Schwangerschaftsabbrüche und Psychotherapien. Darfst du schon selbst entscheiden, muss dich der Arzt persönlich über die Behandlung aufklären. Ohne jegliche Patientenzustimmung darf der Arzt nur bei Lebensgefahr handeln! Außerdem muss sich der Arzt an seine Verschwiegenheitspflicht halten. Ab 14 Jahren grundsätzlich auch deinen Eltern gegenüber. Misshandlungen, Gewalt jeglicher Art durch Eltern oder andere Personen müssen dem Jugendamt vom Arzt gemeldet werde.
Bei dringender Selbstmordgefahr oder Gefährdung anderer Personen aufgrund einer psychischen Erkrankung, ruf die Polizei! Diese kann dann einen Arzt einschalten oder die Person gleich in ein psychiatrisches Krankenhaus bringen.
Als Patient im Krankenhaus hast du das Recht auf Besuche und Kontakte. Auch können dich deine Eltern ins Krankenhaus begleiten und gemeinsam mit dir auf der Station übernachten.