Hass im Netz
Hast du schon von hasserfüllten Inhalten im Internet gehört oder gelesen, die gegen Personen oder Gruppen gerichtet sind? Wenn diese Inhalte z. B. rassistisch, sexistisch, antisemitisch (judenfeindlich), homophob (Feindlichkeit gegen Homosexuelle) oder gewaltverherrlichend sind, redet man von „Hasspostings“. Diese Hasspostings werden auch „Hassrede“ oder „Hate Speech“ genannt.
Wo findet man Hasspostings?
Es gibt viele unterschiedliche Orte und Formen von Hasspostings:
Kommentare
- in geschlossenen Gruppen (z. B. WhatsApp, Facebook-Messenger, …)
- auf Social Media (z. B. Facebook, Instagram, Twitter, …)
- in Foren (z. B. bestimmte Gruppen, …)
Bilder
- mit Bildunterschrift oder -text
- durch Memes (Das sind Fotos oder Videos im Internet, die Personen, Situationen oder ähnliches imitieren. Auch wenn sie lustig sind, muss man darauf achten, dass man niemanden damit verletzt oder beleidigt.)
Videos
- z. B. auf Youtube
Websites oder Blogs
- durch das Anlegen oder Verwalten von Inhalten
- durch die Verbreitung fremder Inhalte
- durch das Erstellen eigener Inhalte
Fake-Accounts
- um andere zu mobben oder zu verhetzen
- um Hassbotschaften in fremden Namen zu verbreiten
- um Vorurteile zu verstärken
Wann liegt ein Hassposting vor?
Hasspostings kannst du erkennen, wenn sie z. B.
- Diskriminierungen und Beschimpfungen (z. B. aufgrund der Hautfarbe, Religion, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung),
- falsche Gerüchte oder Geschichten (z. B. um jemanden schlecht zu machen),
- Verschwörungstheorien oder
- Verallgemeinerungen
zum Inhalt haben.
Was kannst du dagegen tun?
Liest du von solchen Postings oder bist du selbst, deine Freundinnen oder Freunde betroffen, kannst du Folgendes dagegen unternehmen:
- Die verantwortliche Person blockieren.
- Das Hassposting und die verantwortliche Person den Betreibern melden. Postings, welche gegen das Strafrecht verstoßen, wie beispielsweise bei Gewaltandrohung oder Stalking, müssen von der jeweiligen Plattform innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Falls nicht sofort ersichtlich ist, ob das Posting gegen das Strafrecht verstößt, haben die Netzwerke sieben Tage Zeit, um die Meldung zu prüfen. Plattformen wie Facebook und Instagram haben für die Meldung eigene Auswahlmöglichkeiten eingeführt.
Weitere Informationen dazu findest du auf der Website Saferinternet.at. - Dagegenreden („Counter-Speech“), indem du die Erstellerin/den Ersteller des Hasspostings sachlich davon überzeugst, dass das nicht in Ordnung ist. Auch wenn du Verantwortlichen nicht überzeugen kannst, kannst du vielleicht die Mitlesenden erreichen.
- Anzeigen, denn Hetze, Beleidigungen aber auch Beschimpfungen sind strafbar. Erstelle einen Screenshot als Beweis und zeige diesen dann der zuständigen Polizeidienststelle.
- Hilfe holen! Du musst das alles nicht alleine durchmachen. Wende dich an deine vertrauten Personen oder an Beratungsstellen und lass dir helfen.
Hass-Postings können durch ein eigenes Verfahren schnell gelöscht werden. Dazu kann beim Bezirksgericht ohne vorangehende Gerichtsverhandlung ein Unterlassungsauftrag erwirkt werden. Grundsätzlich richtet sich ein solches Verfahren gegen die Täterin bzw. den Täter selbst. Wenn eine oben beschriebe Meldung an eine Plattform erfolglos bleibt, kann das Verfahren auch gegen die Plattform gerichtet werden. Nach Erhalt des Unterlassungsauftrages müssen die Postings sofort gelöscht werden.
Hier findest du weitere Informationen sowie das zu verwendende Formblatt.
Sind Hasspostings strafbar?
Hass im Netz ist kein Spaß und kann strafbar sein!
Beispiele für strafbare Handlungen sind zum Beispiel:
- Verhetzung = wenn jemand öffentlich zu Hass oder zu Gewalt gegen Personen wegen ihrer Nationalität, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, Hautfarbe oder sexuellen Orientierung aufruft.
- Verstoß gegen das Verbotsgesetz = wenn jemand die Verbrechen des Nationalsozialismus bestreitet bzw. bewundert oder versucht, den Nationalsozialismus wiederzubeleben.
- Cyber-Mobbing = wenn jemand eine andere Person über Smartphone, E-Mail, Websites, Foren, Chats oder über soziale Medien beleidigt, bedroht, bloßstellt oder belästigt.
- Üble Nachrede = wenn jemand falsche Behauptungen über jemanden verbreitet. Der betroffenen Person werden dabei besonders schlechte Eigenschaften zugeteilt oder die Person wird in der Öffentlichkeit schlechtgemacht.
- Beleidigung = wenn jemand eine andere Person öffentlich oder vor mehreren Leuten beschimpft, verspottet, am Körper misshandelt oder der Person mit einer körperlichen Misshandlung droht.
- Gefährliche Drohung = wenn jemand in Furcht und Unruhe versetzt wird. Beispielsweise durch Drohung mit einer Körperverletzung oder mit dem Veröffentlichen von Nacktbildern.
Opfer von Hass im Netz-Delikten haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.
Vergiss aber nicht, dass diese Handlungen nicht nur im Netz, sondern auch in der realen Welt strafbar sind!
Weitere Links zu diesem Thema:
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