Suchtmittel
In Österreich ist der Erwerb, der Besitz, die Erzeugung aber auch das Anbieten, Überlassen, Verschaffen und der Anbau von bestimmten Suchtmitteln verboten.
Man unterscheidet zwei Gruppen von Suchtmitteln:
- Legale Suchtmittel: nicht verboten (Alkohol, Koffein, Medikamente, Tabak, ...)
- Illegale Suchtmittel: verboten (Amphetamine, Cannabis, Crack, Codein, Ecstasy, Heroin, Kokain, LSD, Methadon, ...)
Rechtliche Folgen
Legale Suchtmittel sind zwar grundsätzlich nicht verboten, aber trotzdem gibt es dafür Regelungen. Im Tiroler Jugendgesetz zum Beispiel ist geregelt, dass das Rauchen erst ab 18 Jahren erlaubt ist, genauso wie der Erwerb, der Konsum und die Weitergabe von anderen Tabakartikeln (Snus, Shisha, E-Zigaretten,…). Außerdem dürfen gebrannter Alkohol und Mischungen erst ab 18 Jahren konsumiert werden. Bier, Wein und Sekt sind ab 16 Jahren erlaubt.
Wer illegale Suchtmittel verkauft, besitzt, herstellt, anbietet, überlässt, verschafft oder anbaut, verstößt gegen das Gesetz. Geregelt ist das im Suchtmittelgesetz (kurz: SMG). Verstößt du gegen das Suchtmittelgesetz, drohen dir hohe Geldstrafen und in manchen Fällen sogar das Gefängnis.
Wenn der Verdacht besteht, dass das Suchtmittel ausschließlich für deinen eigenen persönlichen Gebrauch oder den persönlichen Gebrauch eines anderen dient, ohne dass du beispielsweise daran Geld verdienst, wird dieser Fall direkt an die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde weitergeleitet. Dort wirst du dann untersucht. Generell ist das Ziel aber nicht, sofort zu bestrafen, sondern es wird zuerst versucht, durch bestimmte andere Maßnahmen zu helfen. Diese werden „gesundheitsbezogene Maßnahmen“ genannt und sind z. B.
- die ärztliche Überwachung des Gesundheitszustands,
- die ärztliche Behandlung einschließlich der Entzugs- und Drogenersatztherapie,
- die klinisch-psychologische Beratung und Betreuung,
- die Psychotherapie sowie
- die psychosoziale Beratung und Betreuung.
Diese Maßnahmen sollen helfen, dass du den Konsum von Drogen beendest und kein größeres Suchtproblem bekommst. Die Gesundheitsbehörde macht nur dann eine Anzeige, wenn du dich weigerst, diese Maßnahmen zu befolgen.
In der Schule
Liegt in der Schule ein Verdacht vor, dass du Drogen konsumierst, muss die Direktorin/der Direktor dich zur Untersuchung zur Schulärztin/zum Schularzt bringen. Auch deine Eltern werden informiert. Im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung wird dann festgestellt, ob eine gesundheitsbezogene Maßnahme (wie vorhin beschrieben) notwendig ist. Auch die Schulpsychologie kann beigezogen werden. Solltest du oder deine Eltern die Zustimmung zur Untersuchung verweigern, hat die Direktorin/der Direktor anstelle einer Anzeige die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde darüber informieren.
Führerschein
Wenn du Suchtmittel konsumierst (speziell illegale Suchtmittel), kann es passieren, dass dich die Polizei kontrolliert und du als nicht mehr fahrtauglich angesehen wirst. Das kann dann zur Entziehung deines Führerscheins führen!
Tabak & Rauchen
Nach dem Tiroler Jugendgesetz darf Tabak an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weder weitergegeben werden, noch dürfen Kinder und Jugendliche Tabak erwerben oder in der Öffentlichkeit konsumieren. Wer gegen diese Verbote verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich daher nach dem Jugendgesetz strafbar.
Zu Tabak im Sinne des Tiroler Jugendgesetzes zählen vor allem Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Schnupftabak, Kautabak, Wasserpfeifentabak und auch Snus. In Tirol ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren der Erwerb und Konsum von E-Zigaretten verboten.
Snus
Grundsätzlich ist die Einfuhr für den Eigengebrauch, sowie der Konsum von Snus in Österreich straffrei. Da es sich bei Snus um ein Tabakerzeugnis handelt, fällt der Snuskonsum in Österreich unter das Jugendgesetz und ist somit in Tirol erst ab 18 Jahren erlaubt, der Verkauf ist hingegen verboten.
Europaweit ist der Verkauf von Snus durch eine EU-Richtlinie verboten. Nur für den Mitgliedsstaat Schweden gibt es eine Ausnahmeregelung, weshalb der Verkauf dort erlaubt und der Konsum weit verbreitet ist. Wer in Österreich trotzdem Snus verkauft, begeht eine Verwaltungsübertretung nach dem Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz, wofür – sofern es sich nicht überhaupt um eine Tat handelt, die in die Zuständigkeit der Gerichte fällt – eine Geldstrafe von bis zu € 7 500,- verhängt werden kann. Darüber hinaus können die verbotenen Substanzen eingezogen werden.
Aber auch aus gesundheitlicher Sicht darf der Konsum von Snus nicht unterschätzt werden. Die Wirkungen sind die gleichen wie beim Rauchen mehrerer Zigaretten und nach wiederholtem Konsum, entsteht natürlich ziemlich schnell eine körperliche Abhängigkeit. Durch Snus werden vor allem das Zahnfleisch, die Mund- und Halsschleimhäute, die Zähne und der Kehlkopf angegriffen. In diesen Bereichen kommen auch vermehrt Krebserkrankungen vor.
Shishas und Wasserpfeifen
Viele Jugendliche gehen davon aus, dass Shisha-Rauchen gesünder sei als das Rauchen von Zigaretten, weil das Wasser die Schadstoffe herausfiltern würde. Genau das Gegenteil ist jedoch der Fall: Beim Rauchen einer Wasserpfeife wird der Tabak zwar nicht angezündet und direkt eingesaugt wie bei einer Zigarette. Stattdessen schwelt der Tabak aber bei niedrigen Temperaturen, wodurch besonders viele Gifte entstehen. Außerdem ist der Rauch kälter als bei Zigaretten, wodurch Schwermetalle wie Chrom, Nickel oder Blei viel tiefer in die Lunge gezogen werden. Langfristig steigt dadurch die Gefahr für Lungenkrebs, aber auch für Krebsgeschwüre an der Lippe, deutlich an.
Beachte auch, dass der Konsum von Tabak nach dem Tiroler Jugendgesetz verboten ist, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist. Davon ist auch das Rauchen von Wasserpfeifen umfasst, sodass du dich dadurch genauso strafbar machst wie durch das Rauchen von Zigaretten. Informiere dich also gut, bevor du dich entscheidest, ob und was du konsumieren möchtest!
- Informationen zu diesem Thema findest du auf der Website kontakt+co - Suchtprävention Jugendrotkreuz
- Hast du Fragen zum Thema Drogen und Sucht? Dann kannst du dich auch an die Suchthilfe tirol wenden: Tel. 0512 580 080, E-mail: vermittlung@suchthilfe.tirol