Tiroler Jugendgesetz
Das Tiroler Jugendgesetz gilt für alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und regelt im Wesentlichen die Ausgehzeiten, den Aufenthalt in Lokalen, die Übernachtung in Beherbergungsbetrieben sowie den Konsum von Tabak, Alkohol und jugendgefährdenden Medien und Waren. Die Bestimmungen dieses Gesetzes stellen einen rechtlichen Rahmen dar, der von den Eltern aufgrund ihres Erziehungsrechtes zwar eingeschränkt, nicht aber erweitert werden darf. Das Tiroler Jugendgesetz muss nicht nur von Kindern und Jugendlichen eingehalten werden, sondern auch von Eltern, Erwachsenen, Gastwirten usw. Wer dieses Gesetz nicht beachtet, muss mit Verwaltungsstrafen rechnen.
In Österreich hat jedes Bundesland ein eigenes Jugendschutzgesetz! Es gilt immer das Jugendschutzgesetz jenes Bundeslandes, in dem du dich gerade aufhältst, also solltest du dich vorab informieren. Im Ausland musst du dich an die dort geltenden Gesetze und Jugendschutzbestimmungen halten.
Infos zu den Jugendschutzgesetzen in den einzelnen Bundesländern findest du in unserer kostenlosen Web-App Deine Rechte U18.
Neben den einzelnen Jugendschutzgesetzen der Länder gibt es auch noch andere Vorschriften, die auf den Schutz der Jugend abzielen und vor gewissen Gefahren schützen sollen! Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick (Tabelle) findest du in unserem Folder zum Tiroler Jugendgesetz. Den vollständigen Gesetzestext findest du hier.
Weitere Informationen zum Jugendschutz findest du auch hier.