Bereitschaftsfamilien
Was sind Bereitschaftsfamilien?
Bereitschaftsfamilien übernehmen für einen befristeten Zeitraum die Pflege und Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern (0-2) und geben ihnen in dieser Zeit Halt und Sicherheit. Im Einzelfall können auch Einzelpersonen als Bereitschaftsfamilien arbeiten, sofern sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
Die Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol beabsichtigt, diese familiäre Betreuung weiter auszubauen. Mit einem „Pool" solcher Familien kann flexibel auf Krisensituationen reagiert werden.
Welche Voraussetzungen müssen Bereitschaftsfamilien erfüllen?
Eine Voraussetzung für eine Bereitschaftsfamilie sind eigene Kinder – auch Pflege- und Adoptivkinder zählen dazu. Des Weiteren muss der eigene Kinderwunsch der Familie abgeschlossen sein.
Die Bereitschaftsfamilie muss wirtschaftlich so abgesichert sein, dass sie nicht auf jenes Einkommen angewiesen ist, welches sie durch die Bereitschaftspflege erzielt.
Von den Mitgliedern der Bereitschaftsfamilien ist Flexibilität gefordert, da sich nie genau sagen lässt, wann ein Kind in die Familie kommt und diese wieder verlässt. Diese Tatsache setzt eine psychische Belastbarkeit dieser Familien voraus, denn sie müssen die betroffenen Kinder einerseits in der Familie willkommen heißen, sich auf das neue Familienmitglied auch relativ rasch einstellen und es nach relativ kurzer Zeit wieder verabschieden. Darüber hinaus sind die Mitglieder der Bereitschaftsfamilien meist mit Kinderschicksalen konfrontiert, die zu Herzen gehen und belasten können. Ganz wichtig ist daher auch die Stabilität in der eigenen Familie und Partnerschaft, um im Umgang mit dem betroffenen Kind viel Verständnis und Rücksichtnahme aufbringen zu können.
Das Fachpersonal des Landeskinderheimes betreut und begleitet die Bereitschaftsfamilien und übt zugleich seine Kontrollfunktion in Form regelmäßiger Hausbesuche aus. Es werden auch Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung angeboten.
Wie werden Bereitschaftsfamilien bei ihrer herausfordernden Aufgabe unterstützt?
Um Bereitschaftsfamilien auf ihre herausfordernde Aufgabe vorzubereiten, wird eine verpflichtende Ausbildung für beide Elternteile mit folgenden Inhalten angeboten:
- Psychologisch-pädagogisches Fachwissen
- Medizinisch-pflegerisches Fachwissen
- Organisatorische und institutionelle Rahmenbedingungen
- Gemeinsame Reflexionsrunden aller Bereitschaftsfamilien mit dem Fachpersonal
Die Anforderungen an Bereitschaftsfamilien sind vielfältig und bringen diese Familien oftmals an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Eine regelmäßige Betreuung und Beratung ist daher wichtig und erfolgt durch das für die Bereitschaftsfamilien zuständige Fachpersonal des Landeskinderheimes Axams.
Welches finanzielle Entgelt wird Bereitschaftsfamilien geboten?
Die Bereitschaftspflegeperson wird mit einem freien Dienstvertrag und einem monatlichen Gehalt angestellt sowie versichert. Der zweite Teil des Einkommens bildet das Pflegegeld für das betreute Kind, dessen Höhe in der Pflegegeldverordnung geregelt ist.
Kontaktdaten
Tel.: +43 (0)676 88 508 82498
bereitschaftsfamilien@lkh-axams.at