Fragen zu Beglaubigung und Apostille - Urkundenservice
- Was ist eine Beglaubigung? [Antwort]
- Was ist eine Apostille? [Antwort]
- Für welche Urkunden brauche ich eine Beglaubigung? [Antwort]
- Für welche Urkunden brauche ich eine Apostille? [Antwort]
- Wer ist für Beglaubigungen zuständig? [Antwort]
- Wer ist für Apostillen zuständig? [Antwort]
- Welche Kosten entstehen für die Ausstellung einer Beglaubigung oder einer Apostille? [Antwort]
Wichtige Information
Bitte beachten Sie, dass wir nur auf solche Urkunden Beglaubigungen und/oder Apostillen anbringen können, die folgende Merkmale aufweisen:
- Die Echtheit der Unterschrift des Organs, das die Urkunde unterfertigt hat unter Beifügung des Namens in Blockbuchstaben, d. h., dass sie von demjenigen stammt, der als ihr Aussteller angegeben ist, und
- die Eigenschaft, in der der Unterzeichnende gehandelt hat, d. h., dass der Aussteller im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat, und
- die Echtheit des auf die Urkunde gesetzten Amtssiegels bzw. Amtsstempels des Austellers/der Ausstellerin.
Wichtiger Hinweis:
Überprüfen Sie genau, ob auf der Urkunde alle obigen Angaben enthalten sind und machen Sie die ausstellende Behörde bereits vor Ort auf allfällige Mängel aufmerksam.
Bitte beachten Sie weiters, dass wir ausschließlich originale Urkunden beglaubigen oder mit der Apostille versehen dürfen, nicht jedoch Kopien (auch keine Farbkopien).
Wir empfehlen, Urkunden im Zweifel immer neu ausstellen zu lassen. Der Grund dafür ist, dass im Ausland Urkunden, welche älter als sechs Monate sind, oft nicht angenommen werden und die Vorlage einer aktuellen Urkunde verlangen. In diesem Fall müssten Sie dann die Gebühren und Abgaben neuerlich entrichten.