Wer ist für Apostillen zuständig
Für die Ausstellung von Apostillen (Echtheitsbescheinigungen) von im Bundesland Tirol ausgestellten Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Partnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden) und mehrsprachischen Auszügen aus solchen Einträgen, Registerauszügen (Teil- und Gesamtregisterauszüge), Meldebestätigungen, Strafregisterbescheinigungen und Schulzeugnissen ist die Abteilung Staatsbürgerschaft und Datenschutz im Amt der Tiroler Landesregierung, Landhaus 2, 6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7, Parterre, Zimmernummer: 14 zuständig.
Die Ausstellung der Apostille erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung mit nachstehenden Ansprechpersonen:
Frau Nagele, 0512/508-2362
Frau Lorenz, 0512/508-3164
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08 Uhr 00 bis 12 Uhr 00 und 14 Uhr 00 bis 16 Uhr 00
Freitag von 08 Uhr 00 bis 12 Uhr 00
Für den Fall, dass eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, werden Sie ebenfalls gebeten, mit den genannten Ansprechpersonen telefonisch in Kontakt zu treten.