- Dienstvertrag wird mit Samariterbund Tirol abgeschlossen
- Anstellung gilt für Mehraufwand wie Dokumentation, Biografiearbeit und Fortbildungen – umfasst bei klassischem Pflegeverhältnis acht Stunden pro Woche
- Gerechte Entlohnung und Anerkennung der verantwortungsvollen Tätigkeit von Pflegeeltern im Fokus
Können Eltern ihren Erziehungsaufgaben nicht hinreichend nachkommen, organisiert die Tiroler Kinder- und Jugendhilfe für die betroffenen Minderjährigen einen geeigneten Unterkunfts- und Betreuungsplatz. Neben Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen spielen dabei Pflegefamilien eine Schlüsselrolle. 273 Kinder und Jugendliche in Tirol befanden sich 2023 bei Pflegepersonen. Um diese seitens des Landes bestmöglich zu unterstützen, beschloss die Tiroler Landesregierung auf Antrag der für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen LRin Eva Pawlata die Anstellung von Pflegepersonen: Seit 1. November können Pflegepersonen ein Anstellungsverhältnis und damit eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung in Anspruch nehmen. Der Dienstvertrag wird mit dem Samariterbund Tirol abgeschlossen, der nach einer tirolweiten Ausschreibung den Zuschlag erhielt. Die Anstellung gilt für den Mehraufwand, der mit einem Pflegeverhältnis einhergeht, wie zum Beispiel die Dokumentation, die Biografiearbeit oder der Besuch von Fortbildungen und Pflegeelternrunden. Pflege und Erziehung werden weiterhin über das Pflegeelterngeld abgedeckt. Für ein klassisches Pflegeverhältnis ist eine Anstellung von acht Stunden pro Woche vorgesehen.
Finanzielle Entlastung und soziale Absicherung
„Pflegeeltern bieten Kindern und Jugendlichen, die aus verschiedenen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, ein liebevolles und sicheres Zuhause. Sie übernehmen damit eine gesellschafts- und sozialpolitisch außerordentlich wichtige Aufgabe. Die Einführung der Anstellung von Pflegepersonen in Tirol ist ein wichtiger Schritt, um diese Familien zusätzlich finanziell zu entlasten und sozial abzusichern“, betont LRin Pawlata. Mit der Übernahme eines Pflegeverhältnisses gehen häufig erhebliche Einschränkungen der Erwerbstätigkeit einher. Insbesondere Pflegepersonen, die bisher in keinem Anstellungsverhältnis stehen oder Teilzeit beschäftigt sind, profitieren von dieser Neuerung. Außerdem übernehmen Pflegepersonen zusätzlich zur direkten Betreuung zahlreiche weitere Aufgaben. „Mit dem Anstellungsverhältnis schaffen wir eine gerechte Entlohnung und Anerkennung dieser umfangreichen und verantwortungsvollen Tätigkeit“, so Pawlata.
Ausmaß der Anstellung orientiert sich an Art des Pflegeverhältnisses
Die Anstellung erfolgt in einem Teilzeitdienstverhältnis nach § 28 des SWÖ-Kollektivvertrags in der Verwendungsgruppe 4B. Je nach Art des Pflegeverhältnisses kann das Stundenausmaß variieren. Für Kinder mit höherem Pflegebedarf – zum Beispiel bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen – ist eine Anstellung bis zu 20 Stunden pro Woche möglich. Für ein zweites oder drittes Pflegekind erhöhen sich die wöchentlichen Arbeitszeiten um jeweils 50 Prozent des ersten Pflegekindes. Die entsprechende Einstufung nimmt die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde vor. Das Anstellungsverhältnis kann ab der Übernahme eines Pflegekindes begonnen werden und endet, wenn dieses das 18. Lebensjahr erreicht.
Neben einem dauerhaften Pflegeverhältnis gibt es für Kinder bis zu zwei Jahren Bereitschaftspflegeeltern. Derzeit werden 17 Kinder in Tirol in einer Bereitschaftsfamilie betreut. Bereitschaftsfamilien werden weiterhin über einen freien Dienstvertrag beim Land Tirol beschäftigt sowie versichert und sind organisatorisch an das Landeskinderheim Axams angebunden.
Mehr Informationen zur Pflegeelternschaft finden sich auch auf der Website der Kinder- und Jugendhilfe.