LH Mattle: „Neuer Zuschuss entlastet Haushalte mit Wärmepumpe oder Stromheizung“

Anti-Teuerungsrat tagte heute Nachmittag in Innsbruck

  • Über 25.000 Tiroler Haushalte profitieren von neuem Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen – Antragstellung ab 17. Juli möglich
  • Bis zu 500 Euro für Haushalte mit Stromheizung und bis zu 350 Euro für jene mit Wärmepumpe
  • LH Mattle unterstützt Beschwerde der WK und IV bei EU-Kommission hinsichtlich deutscher Gasspeicherumlage
  • Bund kommt Forderung Tirols nach einem Energiekostenzuschuss für Vereine nach

Mit Mitte Juli gibt es einen neuen Zuschuss, mit dem Haushalte mit einer Wärmepumpe oder einer Stromheizung unterstützt werden sollen – das wurde bei der heutigen Sitzung des Anti-Teuerungsrates unter dem Vorsitz von Landeshauptmann Anton Mattle beschlossen. Dieser fand im Beisein der Mitglieder der Landesregierung, dem renommierten Wirtschaftswissenschafter Gottfried Tappeiner von der Universität Innsbruck sowie VertreterInnen der Sozialpartner wie AK-Präsident Erwin Zangerl, WK-Präsident Christoph Walser, LK-Präsident Josef Hechenberger, Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf, ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth sowie IV-Geschäftsführer Michael Mairhofer im Innsbrucker Landhaus statt. Bei den Beratungen dabei waren auch Caritas-Direktorin Elisabeth Rathgeb, Netzwerk-Tirol-hilft-Netzwerkkoordinator Herbert Peer und Thomas Netzer vom AMS Tirol anwesend.

Neuer Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen

Von den hohen Strompreisen sind insbesondere jene Haushalte betroffen, die mithilfe einer Stromheizung oder Wärmepumpe heizen. „In Tirol gibt es einzelne Gebiete, wo das Heizen mittels Stromheizung praktisch unumgänglich ist“, verweist LH Mattle beispielhaft auf die Völser Seesiedlung, wo seit 1986 ein Heizverbot für feste und flüssige Brennstoffe besteht. „Mit dem neuen Zuschuss des Landes sollen die Mehrkosten für jene mehr als 25.000 Tiroler Haushalte, die mit Strom heizen oder eine Wärmepumpe besitzen, zielgerichtet abgefedert werden. Diese sind von der Strompreiserhöhung besonders betroffen“, betont LH Mattle. „Neben der Unterstützung werden die Haushalte mit einer Stromheizung jedoch gleichzeitig auch dazu aufgerufen, Sanierungsmaßnahmen, die im Rahmen der Wohnbauförderung möglich sind, zu nutzen.“ Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einer Stromheizung erhält mit dem neuen Zuschuss 450 Euro, ein Vier-Personen-Haushalt 500 Euro. Darüber hinaus profitieren vor allem jene Haushalte mit geringerem Einkommen bis in den Mittelstand hinein bekanntlich vom Tirol-Zuschuss.

Auch Haushalte mit Wärmepumpen profitieren vom neuen Zuschuss, der für Wärmepumpen-BesitzerInnen bei einem Vier-Personen-Haushalt beispielsweise 350 Euro ausmacht, wie LH Mattle ausführt: „Wir wollen mit dem neuen Zuschuss, der ab 17. Juli abgeholt werden kann, auch Haushalte mit Wärmepumpen unterstützen und damit bewusst jenen unter die Arme greifen, die sich für eine umweltfreundliche Stromerzeugung und gegen fossile Brennstoffe entschieden haben. Denn Klimaschutz darf nicht bestraft werden.“

Bei beiden Zuschüssen, sowohl dem Wärmepumpen- als auch dem Stromheizungszuschuss, gelten die Einkommensgrenzen der Wohnbauförderung.

Gasspeicherumlage: LH Mattle unterstützt Beschwerde von WK und IV

Seit Herbst letzten Jahres wird die deutsche Gasspeicherumlage auch auf den Gasimport von Deutschland nach Tirol und Vorarlberg verrechnet, wobei die EndkundInnen beider Bundesländer Mehrkosten in Höhe von rund 10 Millionen Euro tragen müssen. „Es kann nicht sein, dass die Tiroler Kundinnen und Kunden, die über Deutschland versorgt werden, die deutsche Gasbevorratung mitzahlen, ohne davon selbst einen Nutzen zu haben“, sagt LH Mattle und ergänzt: „Die Gasspeicherumlage darf nicht auf dem Rücken der Tirolerinnen und Tiroler ausgetragen werden, weshalb ich hinter der Beschwerde der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung in Richtung EU-Kommission stehe. Ich bin hinsichtlich dieses Themas auch bereits mit dem Bund im Austausch, damit noch mehr Druck zur Aufhebung dieser Umlage aufgebaut wird.“ Auch der Anti-Teuerungsrat stellte sich in der heutigen Sitzung geschlossen hinter diese Forderung.

Bund unterstützt Vereine bei Energiekosten mit rund 140 Millionen Euro

In den letzten Sitzungen des Anti-Teuerungsrates wurde ein Energiekostenzuschuss für Vereine gefordert, da auch diese mit gestiegenen Energiekosten konfrontiert sind. „Der Bund kommt unserer Forderung nach einem Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen nun nach und stellt Sport-, Kultur- und Sozialvereinen rund 140 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird nun auch diesen eine Möglichkeit zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten geboten“, betont LH Mattle. Der Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen wird vom Nationalrat im Juli beschlossen.

„Soziales Schulticket Tirol“ unterstützt Familien mit Mindestsicherungsbezug

Thema beim heutigen Teuerungsrat war auch das von LH Mattle, Mobilitätslandesrat René Zumtobel und Soziallandesrätin Eva Pawlata als Regierungs-Antrag eingebrachte und bereits beschlossene „Soziale Schulticket Tirol“ für SchülerInnen aus Familien mit Mindestsicherungsbezug. Um allen Kindern in Tirol öffentliche Mobilität zu ermöglichen, werden für Kinder und Jugendliche aus Haushalten mit Mindestsicherung vonseiten des Landes für das ein Jahr gültige Schulticket Tirol, das regulär 99,80 Euro kostet, 80 Prozent der Kosten – sprich 80,20 Euro – übernommen. Damit bleibt für die Familien ein Selbstbehalt von 19,60 Euro. Haushalte von SchülerInnen mit Mindestsicherungsbezug müssen das ‚Soziale Schulticket Tirol‘ nicht aktiv beantragen, sondern erhalten ein Informationsschreiben vom Land Tirol mit einem 16-stelligen VVT-Gutscheincode. Der Gutschein kann im Zeitraum von 7. August bis 14. Oktober 2023 – in der VVT-Ticket-App, allen Verkaufsstellen von VVT, IVB und ÖBB sowie zu Schulbeginn in der jeweiligen Schule – eingelöst werden.


Factbox: Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen

  • Das Antragsformular ist ab 17. Juli auf der Website des Landes abrufbar
  • Der Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen kann zusätzlich zum Tirol-Zuschuss beantragt werden
  • Es gelten die Einkommensgrenzen der Wohnbauförderung

Zuschuss für Wärmepumpen

Höhe des Zuschusses:

  • Haushalte bis drei Personen: 300 Euro
  • Haushalte ab vier Personen: 350 Euro

Zuschuss für Stromheizungen

Höhe des Zuschusses:

  • Haushalte bis drei Personen: 450 Euro
  • Haushalte ab vier Personen: 500 Euro

Einkommensgrenzen:

  • 1 Person: Einkommensgrenze (netto/Monat) 3.600 Euro
  • 2 Personen: Einkommensgrenze (netto/Monat) 6.000 Euro
  • Jede weitere Person: Einkommensgrenze (netto/Monat) +450 Euro