Lohn statt Taschengeld und mehr Schulassistenz

Tirol bringt Anträge zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Konferenz der LandessozialreferentInnen ein

Monetäre Anerkennung der geleisteten Arbeit und die größtmögliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen standen im Zentrum der Tiroler Anträge bei der Konferenz der LandessozialreferentInnen, die Corona-bedingt digital abgehalten wurde.

„Lohn statt Taschengeld, daran führt kein Weg vorbei, wenn wir Inklusion ernst nehmen. Jede und jeder hat das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen – dies besagt die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die von Österreich ratifiziert wurde“, stellt Soziallandesrätin Gabriele Fischer klar. Dafür brauche es einen offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen barrierefreien Arbeitsmarkt. Da sowohl das Arbeitsrecht als auch das Sozialversicherungswesen beim Bund angesiedelt sind, müsse auf Bundesebene auch eine adäquate sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Absicherung gewährleistet werden. „Nur so können bestehende Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt abgeschafft werden“, ist LRin Fischer überzeugt und brachte daher einen Antrag ein, wonach die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen dafür gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention geschaffen werden sollen. Neben der Unfallversicherung sei auch eine eigene Sozial- und in weiterer Folge eine eigene Pensionsversicherung für Menschen mit Behinderungen einzuführen. In dieselbe Kerbe schlägt auch ein Entschließungsantrag im Nationalrat zum Ausbau der Chancen am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen. Auch dieser regt eine Verbesserung der Arbeitssituation für Menschen mit Behinderungen an.

Erweiterung der Persönlichen Assistenz an Bundesschulen

Als weiteren Punkt auf der Agenda der Konferenz brachte Tirol die Erweiterung der Persönlichen Assistenz in Bundesschulen ein. „Kinder dürfen nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Schulassistenz ermöglicht den regulären Besuch von Grundschulen und weiterführenden Schulen“, betont LRin Fischer. Diese Inklusionsmaßnahme ist derzeit nur SchülerInnen mit körperlichen Behinderungen der Pflegestufe 5, 6 oder 7 in Form von persönlicher Assistenz vorbehalten. Nur in begründeten Ausnahmefällen werden auch Personen ab der Pflegestufe 3 berücksichtigt. „Um vollständige Inklusion zu erreichen, muss die Inanspruchnahme der Persönlichen Assistenz in Bundesschulen auf einen größeren Personenkreis erweitert werden“, fordert LRin Fischer.