Task Force Menschenhandel tagt in Innsbruck

Österreichweite Task Force erwirkt Maßnahmen gegen den Menschenhandel

  • Tiroler Koordinierungsstelle zur Bekämpfung des Menschenhandels in Abteilung Staatsbürgerschaft
  • Diskussion zum Thema Sexarbeit

In Tirol – konkret in Vill im Bezirk Innsbruck-Stadt – fand die diesjährige Bundesländertagung der österreichweiten Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels statt. Organisiert wurde die jährliche Zusammenkunft der Task Force von der Tiroler Koordinierungsstelle, die beim Land Tirol in der Abteilung Staatsbürgerschaft angesiedelt ist. „Bei Menschenhandel geht es um Ausbeutung – sexuelle Ausbeutung, Ausbeutung als Arbeitskraft oder Kinderhandel. Betroffen davon sind Frauen, Männer und Kinder gleichermaßen. Häufig stammen diese aus Not- und Gewaltsituationen oder einem perspektivenlosen Umfeld. Auch in Österreich kommt diese gravierende Menschenrechtsverletzung vor und es gilt daher auf allen Ebenen dagegen vorzugehen: mit Maßnahmen, die Menschenhandel im Vorfeld unterbinden sowie einem umfassenden Hilfs- und Unterstützungsangebot für Betroffene. Dafür braucht es eine enge Zusammenarbeit zwischen allen involvierten Systempartnerinnen und Systempartnern in Tirol, aber auch eine gute Vernetzung auf Länder- und Bundesebene“, betont die für Soziales zuständige Landesrätin Eva Pawlata.

Gespräche rund um Nationalen Aktionsplan

Die Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels wurde 2004 von der Bundesregierung eingerichtet, um die österreichischen Maßnahmen gegen den Menschenhandel zu koordinieren und zu intensivieren. Vertreten sind darin alle relevanten Bundesministerien, die Bundesländer, die SozialpartnerInnen sowie spezialisierte Nichtregierungsorganisationen. „Am ersten Tag der Bundesländertagung in Innsbruck fand die reguläre Sitzung der Task Force statt. Dort ging es vor allem um den aktuellen Stand und die Maßnahmen im Zuge des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels. Am zweiten Tag setzten wir uns mit dem thematischen Umfeld der Bekämpfung des Menschenhandels auseinander. Hier ging es vorrangig um die aktuelle Situation von SexarbeiterInnen, ErntehelferInnen und TourismusmitarbeiterInnen in Tirol“, berichtet Martin Plunger, Vorstand der Abteilung Staatsbürgerschaft und Leiter der Tiroler Koordinierungsstelle zur Bekämpfung des Menschenhandels. Im Anschluss an die Bundesländertagung veranstaltete die Tiroler Koordinierungsstelle einen Runden Tisch mit den Tiroler SystempartnerInnen. Dort wurde unter anderem die gegenwärtige Lage der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine in Tirol diskutiert. Am Runden Tisch nahmen VertreterInnen der Polizei und der Justiz, der zuständigen Landesabteilungen sowie von Opferschutz- und Beratungseinrichtungen teil.

Evaluierung des Tiroler Landes-Polizeigesetzes

Einen Vortrag zum Thema Sexarbeit hielt die Innsbrucker Beratungsstelle für SexarbeiterInnen „iBUS“, die zum Arbeitskreis Emanzipation und Partnerschaft „AEP“ gehört. „Wir setzen uns für eine Entkriminalisierung von Sexarbeit ein, kämpfen gegen die Stigmatisierung und Diskriminierung von allen Menschen, die aktiv in der Sexarbeit tätig sind oder waren und engagieren uns für eine Verbesserung derer Lebens- und Arbeitsbedingungen“, berichten die MitarbeiterInnen von „iBUS“. Aktuell gibt es in Tirol 13 legale Bordelle, vier davon in der Landeshauptstadt Innsbruck. Daneben floriert laut der Beratungsstelle allerdings auch der unsichtbare, „illegalisierte“ Bereich. „Sexarbeit und Menschenhandel sind klar voneinander zu unterscheiden. Dies wirkt nicht nur bestehenden Diskriminierungen gegenüber anderen Berufsgruppen entgegen, sondern erleichtert auch die Identifizierung möglicher Opfer von Menschenhandel und sexueller Gewalt im Rahmen von Beratung und Kontrollen“, führen die „iBUS“-MitarbeiterInnen aus. 2009 richtete die Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels die Arbeitsgruppe „Prostitution“ ein, der rund 30 ExpertInnen aus einem breiten Berufsspektrum und allen Bundesländern, so auch dem Land Tirol, angehören. In Tirol regelt das Landes-Polizeigesetz die Sexarbeit. Dieses soll nun, auf Basis der mit der Vollziehung des Gesetzes gewonnenen Erfahrungen, evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden.