Wahl der NutzerInnenvertretung abgeschlossen

Gewichtiges Wort bei Entscheidung der Behindertenhilfe

„Die Inhalte des neuen Tiroler Teilhabegesetzes, das mit 1. Juli in Kraft tritt, werden mit Leben erfüllt“, freut sich Soziallandesrätin Gabriele Fischer anlässlich der Abschlussfeier der Wahl der NutzerInnenvertretung. Diese ist als Instrument der Mitbestimmung im Teilhabegesetz verankert und wird bei Entscheidungsprozessen der Behindertenhilfe des Landes mitarbeiten und in der Schlichtungsstelle und im Teilhabebeirat mitwirken.

„Die NutzerInnenvertretung setzt sich aus Menschen mit Behinderungen zusammen, die Leistungen der Tiroler Behindertenhilfe in Anspruch nehmen. Die Vertreterinnen und Vertreter wurden direkt von den Leistungsbezieherinnen und -beziehern gewählt und haben als selbst Betroffene ein gewichtiges Wort bei Entscheidungen der Landesverwaltung, die sie direkt betreffen, mitzureden“, betont LRin Fischer.

14 engagierte Personen – Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Sinnesbehinderungen sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen – haben sich der Wahl zur NutzerInnenvertretung gestellt. Wahlberechtigt waren Personen über 16 Jahre, die in den vergangenen vier Jahren Leistungen der Tiroler Behindertenhilfe bezogen haben. Sie konnten ihre Stimme an acht festgelegten Tagen in den jeweiligen Bezirken abgeben. Insgesamt belief sich die Zahl der Wahlberechtigten auf 10.576. Beim Urnengang wurden schließlich 1.162 Stimmen abgegeben, davon 506 Briefwahl-Stimmen und 656 Stimmabgaben in den Wahllokalen.

Das Wahlergebnis im Detail sowie die Kontaktdaten der NutzerInnenvertretung finden Sie unter <link https: www.tirol.gv.at gesellschaft-soziales soziales projekte>www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/projekte/

Umsetzung von weiteren Eckpunkten des Teilhabegesetzes

Neben der NutzerInnenvertretung wurden auch weitere wichtige Anliegen von Menschen mit Behinderungen im Tiroler Teilhabegesetz verankert und werden nun umgesetzt: „Das Persönliche Budget wurde als Pilotprojekt mit neun Personen erprobt und evaluiert. Dieses kann nun auch vom gesamten Bezieherinnen- und Bezieherkreis in Anspruch genommen werden. Im Rahmen einer Peer-Beratung werden Menschen mit Behinderungen andere Menschen mit Behinderungen beraten“, berichtet LRin Fischer. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist der Ausbau der mobilen Unterstützungsleistungen. Damit haben Menschen mit Behinderungen noch mehr Wahlfreiheit zwischen dem Wohnen im eigenen häuslichen Umfeld und dem Wohnen in stationären Einrichtungen.