Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss 2025 kann von 01. März bis 30. September 2025 beantragt werden. Voraussetzung für den Heizkostenzuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem Einkommen gezielt bei den Heizkosten unterstützt.
Höhe Heizkostenzuschuss: 250 Euro
- Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen (Stichtag Antragstellung bzw. Förderentscheidung)
Nettoeinkommensgrenzen Heizkostenzuschuss
- 1.210 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 1.910 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
- 300 Euro pro Monat für jede weitere Person ohne Einkommen
- 700 Euro pro Monat für weitere Personen mit Einkommen
Hinweis: Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt im Herbst 2025 mit Beginn der Heizsaison.
Folgeanträge
Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, wird vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, ein Antragsformular zugestellt.
Für MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ein Zusageschreiben.
Formular für Neuanträge
Erforderliche Unterlagen
Alle aktuellen monatlichen Einkommensnachweise, der im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen.