Leitbild Staatsbürgerschaft
Die Abteilung Staatsbürgerschaft ist mit rechtlichen Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft, des Personenstandswesens, des Fremdenwesens, sowie der gemeinnützigen Stiftungen und Fonds befasst.
Für jeden Tätigkeitsbereich wurden von den MitarbeiterInnen Leitlinien erarbeitet, die grundsätzliche Informationen über das jeweilige Rechtsgebiet enthalten und im Internet veröffentlicht sind.
Wir klären darüber auf, wer sich an uns wenden kann, für wen wir zuständig sind, welche gesetzlichen Aufträge uns leiten und wie wir diese wahrnehmen.
In allen Bereichen sind wir dem Arbeitsgrundsatz der Serviceorientierung verpflichtet, indem wir umfassend informieren und unsere Ermessensspielräume möglichst bürgerfreundlich nützen.
Unsere gesetzlichen Aufträge nehmen wir, dem Sinn der jeweiligen Rechtsvorschriften folgend, so wahr, dass die Vorgangsweise, die Problemlösungen und die getroffenen Entscheidungen transparent und nachvollziehbar sind.
Für die authentische Umsetzung verpflichten sich alle MitarbeiterInnen der
Abteilung Staatsbürgerschaft.