Leitlinie Staatsbürgerschaft
Unsere Tätigkeit im Bereich des Staatsbürgerschaftswesens bezieht sich hauptsächlich auf in Tirol lebende AusländerInnen, die in Österreich eingebürgert werden wollen.
Daneben arbeiten wir für ÖsterreicherInnen, die eine andere Staatsbürgerschaft ohne gleichzeitigen Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft annehmen wollen.
Weiters sind wir dafür zuständig festzustellen, ob eine Person österreichische StaatsbürgerIn ist oder nicht.
Alle diese Tätigkeiten üben wir gemäß den uns im Gesetz vorgegebenen Aufträgen aus und nutzen unsere Ermessensspielräume möglichst bürgerfreundlich.
Was wir anbieten
- Informationsgespräche vor Antragstellung
- Abwicklung von Verleihungs-, Beibehaltungs- und Feststellungsverfahren auf Antrag
- Informationen über staatsbürgerschaftsrechtliche Fragen das Herkunftsland betreffend
Für wen wir da sind
- Personen, die sich in Österreich auf Dauer niedergelassen und die Entscheidung getroffen haben, die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu beantragen
- Personen, die ÖsterreicherInnen sind und vor Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft um Bewilligung der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft ansuchen wollen
- Personen, die wissen wollen, ob Sie jetzt die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder sie zu einem früheren Zeitpunkt besessen haben
Unsere Aufträge
- Information und Beratung
- Abwicklung der Verfahren nach Antragstellung in möglichst rascher und effizienter Art und Weise
- Überprüfung des Vorliegens der nötigen Voraussetzungen nach den im Gesetz formulierten Vorgaben, unter Ausübung des uns im Gesetz eingeräumten Ermessens