Staatenlosigkeit
In Österreich gibt es viele Menschen, die keine Staatsangehörigkeit haben. Man schätzt, dass es mehrere tausend solcher Menschen gibt, aber man weiß nicht genau, wie viele es sind. Laut den neuesten Zahlen von Statistik Austria lebten Anfang 2023 insgesamt 19.861 Menschen in Österreich, die als "staatenlos", "Staatsangehörigkeit unbekannt" oder "Staatsangehörigkeit ungeklärt" eingestuft wurden.
Als staatenlos gilt, wer unter den nationalen Gesetzen keine Staatsangehörigkeit eines Staates besitzt. Das bedeutet, kein Staat auf dieser Welt bestätigt diese Person als Bürger:in. Das ist ein Problem, weil staatenlose Menschen oft nicht genug rechtlichen Schutz nach den nationalen Gesetzen bekommen, denn für betroffene Menschen ist es schwer Grundrechte zu fordern.
Es gibt viele Gründe für Staatenlosigkeit – zum Beispiel:
- Bei einer Krise in einer Region oder auf der Flucht gehen wichtige Dokumente verloren.
- Menschen verlieren ihre Staatsangehörigkeit, weil sie im Geburtsland diskriminiert werden.
- Gesetzgebungen von verschiedenen Staaten widersprechen einander.
- Geburt eines Kindes staatenloser Eltern.
Staatenlosigkeit bedeutet für betroffene Menschen große Nachteile im Alltag. Sie haben Probleme beim Zugang zu Bildung, Arbeit, Sozialleistungen, beim Eröffnen eines Bankkontos, Reisen oder Heiraten. Außerdem dürfen sie nicht an politischen Wahlen teilnehmen.
Erleichterter Zugang zur Staatsbürgerschaft
Wenn Sie in Österreich geboren wurden und von Geburt an staatenlos sind, gibt es einen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft. Dieser erleichterte Zugang ist im österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz verankert. Sie müssen dann deutlich weniger Nachweise erbringen, als bei regulärer Einbürgerung.
Ihr Antrag auf die österreichische Staatsbürgerschaft muss unbedingt in den 3 Jahren nach dem 18. Geburtstag gestellt werden. Mit dem 21. Geburtstag erlischt die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden!
Das sind die Voraussetzungen:
- Sie sind in Österreich geboren.
- Sie sind seit Geburt staatenlos.
- Sie halten sich schon mindestens 10 Jahre rechtmäßig in Österreich auf, davon mindestens 5 Jahre unmittelbar vor Verleihung der Staatsbürgerschaft.
- Sie haben keine Vorstrafen.