Welche Deutschkenntnisse werden verlangt?
Der Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache ist die Voraussetzung jeglicher Verleihung der Staatsbürgerschaft. Sie werden von den MitarbeiterInnen der Abteilung über das Niveau der geforderten Deutschkenntnisse informiert, sowie über bestehende Sonderregelungen. Erläuternde Informationen erhalten Sie beim Erstgespräch.