Kann ich die Staatsbürgerschaft für die gesamte Familie beantragen?
Sofern bei der antragstellenden Person die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben sind, ist die Erstreckung auf die Ehegattin (den Ehegatten) sowie auf minderjährige und ledige Kinder möglich.
Erstreckung auf Ehegatten:
- Ehegatte weist 6-jährigen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt nach
- Ehedauer 5 Jahre
- Ehe aufrecht - gemeinsamer Haushalt
Erstreckung auf minderjährige und ledige Kinder:
- Eheliche Kinder des Antragstellers
- Uneheliche Kinder der Frau
- Uneheliche Kinder des Mannes (nur bei anerkannter oder festgestellter Vaterschaft)
- Adoptivkinder des Antragstellers
Die Kinder müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung rechtmäßig niedergelassen sein.
Die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen? [Voraussetzungen]
Erläuternde Informationen erhalten Sie beim Erstgespräch.