Kann ich meine derzeitige Staatsangehörigkeit beibehalten?
Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz erlaubt keine Doppelstaatsbürgerschaft. Grundsätzlich muss die Entlassung aus dem Staatsverband des Herkunftslandes nachgewiesen werden. Sie werden über die notwendigen Schritte zur Erreichung der Entlassung aus Ihrem Herkunftsland informiert. Erläuternde Informationen erhalten Sie beim Erstgespräch.