Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen:
- Nachweis des rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthaltes in Österreich
- Unbescholtenheit (keine gerichtlichen Verurteilungen, kein anhängigens Strafverfahren, keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen)
- Kein bestehendes Aufenthaltsverbot, sowie kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung, sowohl im Inland als auch in einem anderen EWR-Staat und keine Erlassung einer Ausweisung in den letzten 18 Monaten
- Bejahende Einstellung zur Republik Österreich
- Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
- Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Kenntnisse über die demokratische Ordnung und die Geschichte Österreichs, sowie die Geschichte Tirols
- Nachweis Deutschkenntnisse
Erläuternde Informationen erhalten Sie beim Erstgespräch.