Wie lange muss ich in Österreich wohnhaft sein?
Es kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:
- 30-jähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz oder
- 15-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt und Nachweis der nachhaltigen, persönlichen und beruflichen Integration oder
- 10-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich - davon mindestens fünf Jahre niedergelassen oder
- 6-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Hauptwohnsitz bei aufrechter, bereits fünf Jahre dauernder Ehe mit Österreicherin oder Österreicher im gemeinsamen Haushalt oder
- 10-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt bei Asylberechtigten oder
- 6-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt für EWR-BürgerInnen oder
- 6-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt bei Geburt in Österreich oder
- 6-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt - wenn die Verleihung im Interesse der Republik liegt (bereits erbrachte und zu erwartende, außerordentliche Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet)
- 6-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt - Nachweis besonderer Integration
Erläuternde Information erhalten Sie beim Erstgespräch.