Europäische Impfwoche 2025
Mit der aktuellen Europäischen Impfwoche (EIW), die vom 27.04.2025 bis 03.05.2025, stattfindet, soll das Bewusstsein für die bedeutsame Rolle der Immunisierungen zur Verhinderung von Krankheiten und zum Schutz des Lebens gesteigert werden. Insbesondere ist es dringlich erforderlich, möglichst hohe Impfabdeckungen in der Gesellschaft zu erreichen, um Ausbrüche jetzt und in Zukunft zu verhindern: European Immunization Week 2025
Das Motto der WHO lautet: Vorbeugen - Schützen – Immunisieren
Im Mittelpunkt steht dabei die Schließung von Impflücken.
- Jedes Kind soll mit den empfohlenen Gratis-Impfungen des Österreichischen Impfplans UP TO DATE sein
- Säuglingsimpfungen im niedergelassenen Bereich und die niederschwelligen Schulimpfungen bieten bestmöglichen Schutz
- Kurzfassung aktueller Impfplan
- Impffahrplan für die Gratis-Impfungen der Impfaktion Tirol
Die zeitgerechte Impfung und die Vervollständigung von Impfserien sind für den optimalen Schutz vor schweren Infektionserkrankungen maßgeblich.
- Besonders ratsam und wirksam sind bei werdenden Müttern Impfungen gegen COVID-19, Keuchhusten, RSV und Influenza in der Schwangerschaft, um das Leben und die Gesundheit der Neugeborenen mit ihren mütterlichen Antikörpern zu schützen.
- Besonders ratsam und wirksam ist der Beginn der Impfserie der 6-Fach-Impfung zu Beginn des 3. Lebensmonat, um die Gesundheit und das Leben der Säuglinge zu schützen.
- Besonders ratsam und wirksam sind Impfungen gegen Masern-Mumps-Röteln, so früh als möglich, um schwere Komplikationen und Todesfälle v.a. bei Kindern unter 1 Jahr zu verhindern. Maserneliminationsprogramm | Land Tirol
- Besonders ratsam und wirksam sind Impfungen bei Jugendlichen, so früh als möglich (ab 9/10 Jahre) gegen HPV (Humane Papilloma-Virus) als Schulimpfung, um bestmöglichen Schutz vor einer damit verhütbaren Krebserkrankungen aufzubauen. Bis 31.12.2025 sind HPV-Impfungen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr gratis. Da 2 Impfungen im Halbjahresabstand erforderlich sind, soll noch im ersten Halbjahr 2025 mit der Impfserie begonnen werden. HPV-Impfprogramm | Land Tirol
- Besonders ratsam und wirksam ist eine Auffrischimpfung in der Schule gegen Hepatitis B, um nicht später bei einer Hepatitis-B Infektion an einer schweren Lebererkrankung zu leiden, oder einen Leberzellkrebs zu entwickeln.
FAKTEN
- Der Österreichische Impflan stellt mit seinen Empfehlungen sicher, dass jedes Kind vor potentiell schwerwiegenden impfpräventablen Erkrankungen zu einem Zeitpunkt geschützt wird, wenn es dies am dringendsten benötigt.
- Impfungen schützen die eigene Gesundheit und durch die Vermeidung von Ansteckungen auch die Gesundheit der eigenen Familie sowie anderer.
- Bei den meisten Impfungen ist mehr als eine Impf-Dosis erforderlich, um eine nachhaltige Immunität aufzubauen und sicherzustellen.
- Masern sind besonders gefährlich bei Infektionen im ersten Lebensjahr.
- Die frühzeitige HPV-Impfung (Impfung gegen Humane Papilloma-Viren) reduziert deutlich das Risiko einen Gebärmutterhalskrebs oder andere Krebsarten zu entwickeln. In England hat diese Impfung bereits den Gebärmutterhalskrebs bei Frauen, welche seit 1. September 1995 geboren sind, nahezu eliminiert. HPV-Impfprogramm | Land Tirol
Herausforderungen 2025
HPV-Impfung (Impfung gegen Humane Papilloma-Viren) für beide Geschlechter
- Humane Papillomaviren (HPV) können bei Infektion zu abnormem Zellwachstum beim Menschen führen und Genitalwarzen, Krebsvorstufen und Krebs verursachen.
- Bestimmte HPV-Typen können zu unangenehmen, ansteckenden, stark wachsenden, hartnäckigen Hautveränderungen – in erster Linie im Genitalbereich (Genitalwarzen) – führen, die oft durch Operationen entfernt werden müssen. Sie neigen aber dazu, wieder aufzutreten.
- Einige HPV-Typen können bei länger bestehender Infektion Krebsvorstufen und Krebs (Gebärmutterhals, Scheide, Vulva, Penis, Anus, Rachen und Kehlkopf) auslösen. Gefährdet sind daher beide Geschlechter. Deshalb gilt die Impfempfehlung für Mädchen und Jungen. Im besten Fall sollte im Alter von 9 bis 14 Jahren geimpft werden – noch vor dem ersten Sexualkontakt, über den die Erreger hauptsächlich übertragen werden. Aber auch spätere Nachholimpfungen sind möglich und sinnvoll. Burschen und Männer nehmen die Impfung deutlich zu wenig in Anspruch.
- Bis 31.12.2025 sind HPV-Impfungen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr für alle gratis. Da 2 Impfungen im Halbjahresabstand erforderlich sind, soll noch im ersten Halbjahr 2025 mit der Impfserie begonnen werden. HPV-Impfprogramm | Land Tirol
MASERN
- Masern ist eine der ansteckendsten infektiösen viralen Erkrankungen überhaupt.
- Besonders Kinder unter 1 Jahr sind wegen einer tödlich verlaufenden Jahre später auftretenden chronischen Gehirnentzündung gefährdet. Auch sonst sind Masern mit einer 20%igen Komplikationsrate wie mit Lungenentzündung, Durchfall, Gehirnentzündung, Leberentzündung oder Mittelohrentzündung behaftet.
- Mit 2 MMR (Masern-Mumps-Röteln)-Impfungen gilt man mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit als geschützt.
- Die Durchimpfrate gegen Masern ist in Tirol unzureichend. Die WHO empfiehlt für beide MMR-Impfungen eine Durchimpfung von 95% der Geburtsjahrgänge. Lediglich 85% der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Tirol haben 2 MMR Impfungen erhalten.
- Besonders Kinder unter 10 Jahren und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, die zumeist - wenn überhaupt - nur eine Impfung erhalten haben, sind in Tirol unzureichend geimpft.
- Jahrgänge, die vor 1970 geboren sind, haben in Tirol mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit die Erkrankung durchgemacht.
- Im ersten Halbjahr 2024 fand ein Masernausbruch in Tirol statt, bei dem 93 Personen zum Teil schwer erkrankten.
- Vor jeder Schwangerschaft soll ein ausreichender Impfschutz vor Masern, Mumps und Röteln bestehen, damit einerseits mütterliche Antikörper dem Säugling zum Schutz vor Masern für die ersten Lebensmonate mitgegeben werden können und andererseits keine für den Embryo gefährliche Rötelnerkrankung in der Schwangerschaft auftreten kann.
- Information zu Masern: RKI - Infektionskrankheiten A-Z - Masern und Maserneliminationsprogramm | Land Tirol
KEUCHHUSTEN
- Keuchhusten ist eine über 5 Wochen lang ansteckende bakterielle Erkrankung.
- Innerhalb der Familie/Wohngemeinschaft werden 80% der Mitglieder angesteckt. Geimpfte Personen werden zu Keimträgern und geben ohne zu erkranken das Bakterium weiter. Nicht ausreichend immune Personen erkranken und geben mit erhöhter Wahrscheinlichkeit das Bakterium weiter.
- Daher wird dem gesamten Familienverband wie auch Risikopersonen, die Kontaktpersonen sind, eine zusätzliche Chemoprophylaxe mit einem Antibiotikum unabhängig vom Impfstatus empfohlen.
- Hier schützt eine aktuelle Impfung vor einer schweren Erkrankung mit Komplikationen, jedoch nicht vor einem Trägerstatus, da die Impfung keine sterile Immunität bewirkt. Komplikationen sind Lungenentzündung, Mittelohrentzündung, selten Krampfanfälle. Es treten Leisten- und Knochenbrüche hervorgerufen durch die heftigen Hustenstöße besonders bei älteren Personen auf. Selten, aber besonders gefürchtet ist eine Schädigung des Gehirns durch Sauerstoffmangel besonders bei Neugeborenen und Säuglingen.
- Risikopersonen aus unterschiedlichen Gründen sind Neugeborene, Säuglinge, schwangere Frauen, Personen mit v.a. Lungenerkrankungen oder Immunmangel und Gesundheitspersonal.
- Kontaktpersonen zu Risikopersonen, die als Pertussiskeimträger in Frage kommen, sollen ebenfalls eine Chemoprophylaxe mit einem Antibiotikum unabhängig vom Impfstatus erhalten.
- Seit 2014 kommt es zu einem deutlichen Anstieg der Keuchhustenerkrankungen in Tirol.
- Mit Aufhebung der COVID-19 Pandemiemaßnahmen setzte sich dieser Trend 2024 mit einem großen Ausbruch mit über 4.000 Fällen in Tirol fort.
- Die Durchimpfrate ist unzureichend. Insbesondere erhalten Säuglinge und Kleinkinder nicht rechtzeitig oder gar nicht (ca. 20%) die dritte 6-Fach-Impfung am Ende des 1. Lebensjahres bzw. wird die Schulauffrischimpfung in der 3. Schulstufe unzureichend zu nur 70-80% angenommen.
- Ab Herbst 2024 sollen Kinder im 6. Lebensjahr vor Schuleintritt eine weitere Auffrischimpfung mit einem 4-Fachimpfstoff (gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf, Kinderlähmung und Keuchhusten) erhalten.
- Ab Sommersemester 2025 wird für Kinder, die in der 3. Schulstufe eine Keuchhustenimpfung erhalten haben oder diese versäumt haben, eine weitere Schulimpfung in der 8. Schulstufe mit der 4-fach Impfstoff als zusätzliche Auffrischimpfung kostenfrei angeboten.
- Die kostenpflichtigen Auffrischimpfungen gegen Keuchhusten im Erwachsenenalter - seit Herbst 2024 mit einem passendem Impfstoff alle 5 Jahre empfohlen - werden großteils nicht durchgeführt.
- Besonders wichtig ist die Keuchhustenimpfung mit einem Kombinationsimpfstoff in JEDER Schwangerschaft am Übergang zum letzten Schwangerschaftsdrittel (27.-36. Schwangerschaftswoche). Durch diese Impfung erhält der Fötus mütterliche frisch gebildete Antiköper gegen Keuchhusten übertragen, die dem Neugeborenen und dem jungen Säugling ca. 2-3 Lebensmonate vor Keuchhusten guten Schutz bieten. Die erste 6-Fachimpfung soll daher dringend zu Beginn des 3. Lebensmonats durchgeführt werden, diese schützt bereits vor dem Tod.
- Information zu Keuchhusten: RKI - Infektionskrankheiten A-Z - Pertussis (Keuchhusten)
IMPFUNGEN IN DER SCHWANGERSCHAFT
Impfungen, die zumindest 1 Monat VOR der Schwangerschaft durchgeführt werden sollen:
- MMR Impfung, damit langlebige mütterliche Antikörper übertragen werden.
- Schafblattern (Varicellen), sofern keine Erkrankungsgeschichte vorliegt. Hier wird vor allen eine risikoträchtige Infektion in der Neugeborenenphase verhindert.
- Eine überfällige Diphtherie-Tetanus (Wundstarrkrampf)-Polio-Impfung sollte bei einer Kinderwunschvisite jedoch durchgeführt werden.
Impfungen, die IN der Schwangerschaft verabreicht werden können und je nach epidemiologischer Lage verabreicht werden sollen:
- Influenza, Covid-19, RSV und die Keuchhustenimpfung - diese Impfungen verhindern entweder einen schweren Krankheitsverlauf in der Schwangerschaft und/oder auch die Übertragung einer Erkrankung in der Neugeborenen- oder jungen Säuglingsphase. Durch die frische Produktion von kurzlebigen Antikörpern bei der Mutter, die über den Mutterkuchen auf den Fetus übertragen werden, wird für die ersten Lebensmonate ein Schutz aufgebaut.
- Informationen zu Impfungen in der Schwangerschaft: Impfungen für Frauen / Schwangerschaft | Land Tirol
Impfungen für PERSONEN IM NAHEN UMFELD von Schwangeren, Neugeborenen und Säuglingen, damit ein Schutzring vor Infektionen um die sensiblen Personengruppen erzeugt wird, gegen:
- Influenza, sofern die Grippesaison beginnt und andauert
- Covid-19, sofern die Covid-19 Saison beginnt und andauert
- RSV Impfung ab 60 Jahre, sofern die RSV -Saison beginnt und andauert, allerdings wird keine sterile Immunität aufgebaut
- Masern-Mumps-Röteln
- Varizellen, falls noch nie Windpocken/Schafblattern durchgemacht wurden
- Keuchhusten (bietet nur bedingten Schutz – denn auch geimpfte Personen können in Nasenrachenraum Keuchhustenbakterien aufweisen und daher auf empfängliche Personen übertragen), die Impfung soll alle 5 Jahre mit einem Kombinationsimpfstoff aktualisiert werden
Jede Person, die grippale Erscheinungen hat, soll sich jedenfalls von einem Neugeborenen oder Säugling fernhalten!
Lange Impfnachmittage
Den Bürgerinnen und Bürgern wird ein langer Impfnachmittag (16:00 bis 18:00 Uhr) an unterschiedlichen Tagen in den Gesundheitsreferaten der Bezirkshauptmannschaften/Stadtmagistrat und der Abteilung Öffentliche Gesundheitwährend der Europäischen Impfwoche für nachstehende Nachholimpfungen angeboten.
- Masern-Mumps-Röteln-Impfungen (für alle kostenlos)
MMRvaxPro wird gegen Masern-Mumps-Rötels gratis in jedem Lebensalter geimpft. Es sind 2 MMR-Impfungen insgesamt erforderlich. Sind bereits zwei MMR-Impfungen im Impfpass vorhanden, ist keine weitere Impfung erforderlich. Die Impfung ist Frauen wie Männern empfohlen.
Besonders Kinder unter 10 Jahren und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, werden eingeladen die MMR-Impfung zu ergänzen.
Weitere Informationen: Maserneliminationsprogramm | Land Tirol
und
- HPV-Impfungen (bis zum vollendeten 30. Lebensjahr kostenlos)
Gardasil 9 wird gegen Humane Papilloma-Viren gratis bis 30 Jahre geimpft. Für diese Jahrgänge sind 2 HPV-Impfungen im Mindestabstand von 6 Monaten empfohlen. Sind bereits zwei HPV-Impfungen mit einem Mindestabstand von 6 Monaten im Impfpass angeführt, ist keine weitere Impfung erforderlich. Die Impfung ist Frauen wie Männern empfohlen.
Weitere Informationen: HPV-Impfprogramm | Land Tirol
Wo und wann?
In den Gesundheitsreferaten der Bezirkshauptmannschaften / Stadtmagistrat Innsbruck und der Abteilung Öffentliche Gesundheit:
Bezirkshauptmannschaften Imst am Mittwoch, 30.04.2025 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bezirkshauptmannschaften Innsbruck am Dienstag, 29.04.2025, von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(Es wird um Terminvereinbarung online oder per Telefon gebeten)
Bezirkshauptmannschaften Kitzbühel am Mittwoch, 30.04.2025, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
(Es wird um Terminvereinbarung online oder per Telefon gebeten)
Bezirkshauptmannschaften Kufstein am Montag, 28.04.2025, von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bezirkshauptmannschaften Landeck am Dienstag, 29.04.2025, von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bezirkshauptmannschaften Lienz am Montag, 28.04.2024, von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(NUR mit telefonischer Anmeldung / +43 4852 6633 6672)
Bezirkshauptmannschaften Reutte
Kein langer Impfnachmittag – Impfungen sind nach telefonischer Voranmeldung, jeweils zu den Amtstagen, möglich.
Bezirkshauptmannschaften Schwaz am Dienstag, 29.04.2025, von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(NUR mit telefonischer Anmeldung / +43 5242 6931 5963)
Stadtmagistrat Innsbruck am Montag, 28. 04.2025, von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Termine für HPV oder MMR online buchbar
Abteilung Öffentliche Gesundheit am Mittwoch, 30.04.2025, von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Impfungen gehören zu den wichtigsten und effektivsten Maßnahmen der Vorsorgemedizin.
Uns ist es ein zentrales Anliegen, auf alle Möglichkeiten des Impfens hinzuweisen und auch darüber aufzuklären, welche Vorteile es für Sie persönlich und für Ihr Umfeld bedeutet, wenn Sie einen wirksamen Impfschutz aufweisen.
Weitere Impf-Informationen
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz